Fragen und Antworten - Rechte von Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

JA. Sie dürfen bis zu zwei Mobilitätshilfen (z. B. einen Rollstuhl und ein Paar Krücken) kostenlos mitnehmen, sofern an Bord des Flugzeugs genügend Platz vorhanden ist und die Beförderung dieser Mobilitätshilfen nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter nicht verboten ist. Bei einigen elektrischen Rollstühlen kann die Beförderung aufgrund des Batterietyps verboten sein.

NEIN. Von Ihnen darf keine ärztliche Bescheinigung zur Rechtfertigung eines Anspruchs auf kostenlose Unterstützung am Flughafen und an Bord verlangt werden. In einigen wenigen Fällen kann die Fluggesellschaft jedoch zusätzliche Informationen zur Unterstützung Ihres Antrags anfordern.

JA. Sie sollten die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug informieren, um sicherzugehen, dass eine angemessene Unterstützung für Sie verfügbar ist.

JA. Eisenbahnunternehmen, Kartenvorverkaufsstellen und Reiseveranstalter müssen einfach abrufbare Informationen über die Zugänglichkeit von Bahnverkehrsdiensten und Passagierwagen sowie über Einrichtungen an Bord bereitstellen.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 23/01/2025
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