Fragen und Antworten - Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige ohne Unionsbürgerschaft

NEIN. Ihr Ehemann und Sie haben ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit das Daueraufenthaltsrecht in Portugal nach 5 Jahren erworben, und dieses Recht ist an keinerlei Voraussetzungen mehr geknüpft, wie z. B. „ausreichende Mittel".

NEIN. An der Kontinuität Ihres Aufenthalts in Portugal ändert eine Abwesenheit während eines Zeitraums von höchstens 12 aufeinander folgenden Monaten nichts, wenn dafür wichtige Gründe wie eine schwere Krankheit vorliegen.

JA.Sie müssen einen neuen Antrag stellen, aber Ihre Daueraufenthaltskarte wird ohne weitere Überprüfung verlängert.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 24/12/2024
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