Fragen und Antworten - Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige ohne Unionsbürgerschaft
Vor 6 Jahren bin ich mit meinem französischen Ehemann nach Portugal gezogen. Mein Mann ist vor 2 Monaten verstorben, ich habe kein eigenes Einkommen und lebe allein. Können die portugiesischen Behörden mein Aufenthaltsrecht in Portugal infrage stellen?
NEIN. Ihr Ehemann und Sie haben ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit das Daueraufenthaltsrecht in Portugal nach 5 Jahren erworben, und dieses Recht ist an keinerlei Voraussetzungen mehr geknüpft, wie z. B. „ausreichende Mittel".
In den 4 Jahren, in denen ich in Portugal gelebt habe, erkrankte ich schwer und verlies das Land für 11 Monate, um mich in meinem Heimatland behandeln zu lassen. Beeinflusst dies die Kontinuität meines Aufenthalts in Portugal, wenn ich nächstes Jahr das Recht auf Daueraufenthalt erhalten sollte?
NEIN. An der Kontinuität Ihres Aufenthalts in Portugal ändert eine Abwesenheit während eines Zeitraums von höchstens 12 aufeinander folgenden Monaten nichts, wenn dafür wichtige Gründe wie eine schwere Krankheit vorliegen.
Ich habe eine Daueraufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren erhalten. Muss ich in 10 Jahren einen neuen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte stellen?
JA.Sie müssen einen neuen Antrag stellen, aber Ihre Daueraufenthaltskarte wird ohne weitere Überprüfung verlängert.
Zuletzt überprüft: 24/12/2024