Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Griechenland

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Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Ausgenommen sind:

  • Taxifahrer
  • Fahrer von Postlieferwagen
  • Fahrer von Gastronomie-Fahrzeugen
  • Schwangere

Ampeln

Rote Ampel

Sie müssen vor der Haltelinie anhalten. Wenn es keine Haltelinie gibt, müssen Sie so früh halten, dass Sie die Ampel gut sehen können. Sobald sie grün wird, können Sie weiterfahren. Ist die Ampel in der Mitte oder auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung angebracht, dürfen Sie weder die Kreuzung befahren noch auf Fußgängerübergängen stehen.

Gelbe Ampel

Sie müssen genau wie bei rotem Licht anhalten, es sei denn, Sie sind so nahe an der Ampel, dass Sie nicht mehr sicher anhalten können.

Gelb blinkende Zweifeld- oder Einfeld-Ampel

Sie müssen langsamer fahren, vorsichtig sein und Fußgängern sowie Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Fahrzeugklassen gemäß der Richtlinie (EU) 2007/46 und der Verordnung (EU) 2018/858

Leichtes elektrisches Personenfahrzeug

Fahrzeuge wie Elektroroller, Elektroscooter, elektrische Skateboards und selbstbalancierende elektrische Personenfahrzeuge mit einem oder zwei Rädern, auf Griechisch „Ε.Π.Η.Ο.: Ελαφρύ Προσωπικό Ηλεκτρικό Όχημα“ (leichtes elektrisches Personenfahrzeug)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Auf allen Straßen (auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von mehr als 50 km/h sind diese Fahrzeuge nicht zugelassen)

Mopeds

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder
Motorräder unter 3,5 t bis zu 125 cm3

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Motorräder unter 3,5 t ab 125 cm3

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Motorräder unter 3,5 t mit Beiwagen

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen (M1)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lieferwagen und Pick-ups (N1)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lieferwagen und Pick-ups mit leichtem Anhänger (N1+O1)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lieferwagen und Pick-ups mit Anhänger (N1+O2)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit leichtem Anhänger (M1+O1)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger (M1+O2)
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Agrar- und Baumaschinenfahrzeuge

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Auf allen Straßen
Auf allen Straßen für Fahrzeuge ohne Luftreifen

Lastkraftwagen für die Personenbeförderung
Fahrzeuge über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen (N2, N3)
Fahrzeuge über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen, die einen (leichten) Anhänger ziehen (N2/N3+O2/O3/O4)
Fahrzeuge über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastzüge/Sattelzugmaschine mit Sattelauflieger

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse (M2, M3)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse mit (leichtem) Anhänger (M2/M3+O1)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Gelenkbusse (M2/M3 – CC)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Doppeldeckerbusse (M2/M3 – CB)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Schulbusse (M2/M3 – Schülerbeförderung)

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Promillegrenzen

0,2 mg/ml für Motorrad- und Mopedfahrer, Fahranfänger und Berufskraftfahrer

0,5 mg/ml für alle anderen Fahrer

Strafen

Blutalkoholkonzentration Geldstrafe Strafpunkte Entzug des Führerscheins Entzug der Fahrzeugzulassung
>0,2 mg/ml für Moped- und Motorradfahrer, Fahranfänger und Berufskraftfahrer 200 EUR 7 6 Monate*
>0,5 mg/ml 200 EUR 5 6 Monate*
>0,8 mg/ml 700 EUR 9 90 Tage (6 Monate*)
>1,1 mg/ml 1 200 EUR 180 Tage** 10 Tage bis 6 Monate***
>1,1 mg/ml für ein zweites Vergehen innerhalb von 2 Jahren 2 000 EUR*** 5 Jahre 10 Tage bis 6 Monate***

* Für ein zweites Vergehen innerhalb von einem Jahr; Neuausstellung nur nach Bestehen von theoretischer und praktischer Prüfung
** Neuausstellung nur nach Entrichtung der Geldstrafe
*** Nach Ermessen des Gerichts

Drogeneinfluss

Die griechische Straßenverkehrsordnung verbietet das Fahren unter Drogeneinfluss. Die Art der Drogen ist nicht näher spezifiziert.

Verbotener Fahrstreifen

Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind.

Der Seitenstreifen auf Autobahnen darf nur in Notfällen benutzt werden.

Schutzhelm

Fahrräder
Mopeds
Leichte elektrische Personenfahrzeuge (auf Griechisch „Ε.Π.Η.Ο.: Ελαφρύ Προσωπικό Ηλεκτρικό Όχημα“) wie Elektroroller, Elektroscooter, elektrische Skateboards und selbstbalancierende elektrische Personenfahrzeuge mit einem oder zwei Rädern
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge

Mobiltelefon

Fahrer dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer dürfen ihr Mobiltelefon benutzen, wenn es in einer speziellen Halterung mit Lautsprecher oder mit einer drahtlosen Freisprecheinrichtung verwendet wird.

Weitere einschlägige Vorschriften

Sicherheitsausrüstung für Autos Warndreieck
Verbandskasten
Feuerlöscher

Vorschriften in anderen Ländern prüfen

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 10/01/2025
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