Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Slowenien
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Ausnahmen sind aus medizinischen Gründen möglich, z. B. wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass Sie keinen Sicherheitsgurt benutzen können. |
Die Verkehrsteilnehmer müssen die Ampelfarben beachten. Rote Ampel und Verkehrszeichen für Rechtsabbiegen bei rotem Licht. Rechts abbiegen bei roter Ampel ist zulässig, wenn die Fahrbahn frei ist. Fahrer von Notfall- und Begleitfahrzeugen sowie begleiteten Fahrzeugen müssen die Verkehrsregeln und Ampelsignale nicht einhalten. Sie müssen jedoch ihre Fahrweise und ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie ihre Fahrzeuge jederzeit kontrollieren können und andere Verkehrsteilnehmer oder deren Eigentum nicht gefährden. |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen Frachtfahrzeuge ohne Anhänger und mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: diese Fahrzeuge dürfen mit bestimmten Geschwindigkeiten fahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs oder in einem Dokument der zuständigen Behörde oder zugelassenen staatlichen Einrichtung genannt ist. |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften
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Autobahnen/Schnellstraßen
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Fahrer allgemein
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Fahranfänger
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Berufskraftfahrer
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Testfahrer/in eines automatisierten Fahrzeugs oder eines automatisierten Fahrsystems
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Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Alle anderen, in der amtlichen Liste aufgeführten Betäubungsmittel, psychoaktiven Arzneimittel und Substanzen und ihre Metaboliten |
Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Linienverkehrsdiensten benutzt werden. Der Seitenstreifen auf Autobahnen darf nur in Notfällen benutzt werden. |
Fahrräder und leichte Kraftfahrzeuge(obligatorisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | |
Mopeds | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind) | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind) | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einem Rückhaltesystem oder einer geschlossenen Kabine) |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. | |
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Fahrer von Kraftfahrzeugen oder einer Gruppe von Fahrzeugen im Straßenverkehr müssen die Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht einschalten. | |
Obligatorische Sicherheitsausrüstung für Autos:
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WinterreifenpflichtVom 15. November bis 15. März, und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.