Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Estland
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,2 mg/ml Fahrer allgemein | |
0,2 mg/ml Fahranfänger | |
0,2 mg/ml Berufskraftfahrer |
Dem öffentlichen Verkehr und Taxis vorbehaltene Fahrstreifen sind entsprechend beschildert. Andere Fahrzeuge dürfen vorbehaltene Fahrstreifen in folgenden Fällen benutzen (außer wenn sie dafür eine durchgezogene Linie überqueren müssten):
|
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Vollständige Liste verbotener Drogen (nur auf Estnisch) |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
WinterreifenpflichtVom 1. Dezember bis 1. März | |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSchutzhelm – Pflicht für Radfahrer unter 16 Klingel Funktionierende Bremsen Weißer Rückstrahler vorn, roter Rückstrahler hinten und gelber oder weißer Rückstrahler auf beiden Seiten zumindest eines Rades des Fahrrades | |
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. | |
Sicherheitsausrüstung für AutosFeuerlöscher Unterlegkeil für Räder Warndreieck Verbandskasten (nur Firmenwagen) Sicherheitsweste (Pkw, Lastwagen, Busse und Traktoren) |
Mopeds | |
Jugendliche unter 16 Jahren müssen als Radfahrer und Fahrer von Segways, Mini-Mopeds und Mopeds beim Fahren auf der Straße einen Schutzhelm tragen. | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(Gilt nicht für umkleidete 3- oder 4-rädrige Motorräder und Mopeds, die vom Hersteller mit Sitzen und Sicherheitsgurten ausgerüstet wurden) |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Ausgenommen sind:
|
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
|
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
|
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Grünes Blinklicht warnt vor einem unmittelbar bevorstehenden Wechsel zu Gelb. Gelblicht: Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn sie auf Gelb umspringt. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.