Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Irland

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Personen, die einen Gurt für Behinderte tragen
  • Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Gurt tragen sollten
  • Fahrlehrer oder Fahrprüfer während einer Unterrichtsstunde oder einer Prüfung
  • Polizei (Gardaí) und Mitglieder der Streitkräfte im Dienst

Bei Kindern gilt lediglich folgende Ausnahme von der Pflicht zur Beförderung in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem:

  • Kinder unter 150 cm oder 36 kg bei der Fahrt in einem Taxi

Die Farbabfolge an Ampeln in Irland ist grün, gelb, rot und dann wieder grün.

Rotlicht: „Halt“ – fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist.

Grünlicht: Fahren Sie, wenn der Weg frei ist. Seien Sie vorsichtig und geben Sie querenden Fußgängern Vorrang, wenn Sie nach rechts oder links abbiegen.

Grüner Pfeil (auch als Filterungslicht bekannt): Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, wenn dies gefahrlos möglich und der Weg frei ist, auch wenn die Ampel zusätzlich Rot zeigt. Achten Sie stets auf Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Sirene.

Gelblicht: Fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist, außer wenn Sie zu nahe an der Linie oder Ampel sind, um gefahrlos anzuhalten.

Gelbes Blinklicht: Sie dürfen nur weiterfahren, wenn das gefahrlos möglich ist, und müssen ggf. anderem Verkehr Vorrang gewähren.

Blinkender gelber Pfeil: Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, aber nur, wenn dies gefahrlos möglich, und Sie müssen anderem Verkehr stets Vorrang gewähren.

Missachtung von Ampeln kann zu 2 Strafpunkten und einem Bußgeld von bis zu 120 Euro oder zu 5 Strafpunkten und der Verurteilung zu einem Bußgeld führen.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,5 g/l

Fahrer allgemein Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.

0,2 g/l

Fahranfänger Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.

0,5 g/l

Berufskraftfahrer Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Das irische Straßenverkehrsgesetz (StVG) erwähnt keine bestimmten Drogen. Es stützt sich für den Nachweis der Beeinträchtigung des Fahrers auf Feststellungen der Polizei (Garda) und eine Bescheinigung einer positiven Analyse durch das „Medical Bureau of Road Safety“. Das StVG verwendet den Begriff „Rauschmittel“, definiert als Alkohol oder einzelne Droge sowie als Kombination mehrerer Drogen oder von Alkohol und Drogen. Das StVG macht keine Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Drogen – letztere sind verschriebene oder frei verkäufliche Arzneimittel.

Entscheidend ist die Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit und nicht der gesetzliche Status der Droge.

Derzeit prüft das oben erwähnte „Bureau“, ob Hinweise auf den Gebrauch folgender Drogen oder Drogenkategorien vorhanden sind:

  • Cannabinoide
  • Opiate
  • Benzodiazepine
  • Amphetamine
  • Metamphetamine
  • Kokain
  • Methadon

In Irland gilt Linksverkehr.

Autobahnen

  • Sie dürfen nur vorwärts fahren. Wenden oder Rückwärtsfahren ist verboten.
  • Sie müssen Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise so wählen, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
  • Außer im Notfall dürfen Sie nicht auf einem Teil der Autobahn fahren, der keine Fahrspur ist, sondern z. B. ein Seitenstreifen.
  • Sie dürfen nirgendwo auf der Autobahn anhalten oder parken, außer wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat oder auf eine Anweisung der Polizei (Garda) hin.
  • Mit einem Fahrzeug, dessen zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h oder weniger beträgt, dürfen Sie nicht auf der Fahrspur neben dem Mittelstreifen (die äußere Fahrspur bzw. Überholspur) fahren, außer wenn die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung 90 km/h oder weniger ist.
  • Sie dürfen auf einer Autobahn niemanden ein- oder aussteigen lassen.
  • Außer beim Überholen müssen Sie auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn fahren.

Kreisverkehr

Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr müssen Sie nach links abbiegen. Für Sie als Fahrer/-in gilt ein Kreisverkehr als Kreuzung, und Sie müssen dem dort bereits fahrenden (von rechts kommenden) Verkehr Vorrang gewähren. Wenn Sie mit dem Linksverkehr nicht vertraut sind, kann ein Kreisverkehr besonders gefährlich sein. Seien Sie daher besonders vorsichtig.

FahrräderEmpfohlen, aber keine Pflicht
MopedsFahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen.
Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen.
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDiese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung.
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDiese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Wenn Fahrer/-innen ein Mobiltelefon benutzen, ist das Risiko eines Zusammenstoßes um das Vierfache erhöht, und dem Fahrer/der Fahrerin kann ein Bußgeld von bis zu 2 000 Euro auferlegt werden.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.Nicht empfohlen
Tagfahrlicht ist PflichtSeit 2011 müssen alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFür Radfahrer ist keine Sicherheitsausrüstung wie etwa Helm oder Sicherheitsweste vorgeschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie zu verwenden. Fahrräder müssen eine Klingel, ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht haben.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
Seite weiterempfehlen