Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Irland
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,5 mg/ml Berufskraftfahrer Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis. | |
0,2 mg/ml Fahranfänger Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis. | |
0,5 mg/ml Fahrer allgemein Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis. |
In Irland gilt Linksverkehr.
Autobahnen
Kreisverkehr Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr müssen Sie nach links abbiegen. Für Sie als Fahrer/-in gilt ein Kreisverkehr als Kreuzung, und Sie müssen dem dort bereits fahrenden (von rechts kommenden) Verkehr Vorrang gewähren. Wenn Sie mit dem Linksverkehr nicht vertraut sind, kann ein Kreisverkehr besonders gefährlich sein. Seien Sie daher besonders vorsichtig. |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Das irische Straßenverkehrsgesetz (StVG) erwähnt keine bestimmten Drogen. Es stützt sich für den Nachweis der Beeinträchtigung des Fahrers auf Feststellungen der Polizei (Garda) und eine Bescheinigung einer positiven Analyse durch das „Medical Bureau of Road Safety“. Das StVG verwendet den Begriff „Rauschmittel“, definiert als Alkohol oder einzelne Droge sowie als Kombination mehrerer Drogen oder von Alkohol und Drogen. Das StVG macht keine Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Drogen – letztere sind verschriebene oder frei verkäufliche Arzneimittel. Entscheidend ist die Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit und nicht der gesetzliche Status der Droge. Derzeit prüft das oben erwähnte „Bureau“, ob Hinweise auf den Gebrauch folgender Drogen oder Drogenkategorien vorhanden sind:
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Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.Nicht empfohlen | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Wenn Fahrer/-innen ein Mobiltelefon benutzen, ist das Risiko eines Zusammenstoßes um das Vierfache erhöht, und dem Fahrer/der Fahrerin kann ein Bußgeld von bis zu 2 000 Euro auferlegt werden. |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFür Radfahrer ist keine Sicherheitsausrüstung wie etwa Helm oder Sicherheitsweste vorgeschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie zu verwenden. Fahrräder müssen eine Klingel, ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht haben. | |
Tagfahrlicht ist PflichtSeit 2011 müssen alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. |
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDiese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung. | |
MopedsFahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen. | |
Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen. | |
FahrräderEmpfohlen, aber keine Pflicht | |
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDiese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung. |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
Bei Kindern gilt lediglich folgende Ausnahme von der Pflicht zur Beförderung in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem:
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Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Die Farbabfolge an Ampeln in Irland ist grün, gelb, rot und dann wieder grün. Rotlicht: „Halt“ – fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist. Grünlicht: Fahren Sie, wenn der Weg frei ist. Seien Sie vorsichtig und geben Sie querenden Fußgängern Vorrang, wenn Sie nach rechts oder links abbiegen. Grüner Pfeil (auch als Filterungslicht bekannt): Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, wenn dies gefahrlos möglich und der Weg frei ist, auch wenn die Ampel zusätzlich Rot zeigt. Achten Sie stets auf Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Sirene. Gelblicht: Fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist, außer wenn Sie zu nahe an der Linie oder Ampel sind, um gefahrlos anzuhalten. Gelbes Blinklicht: Sie dürfen nur weiterfahren, wenn das gefahrlos möglich ist, und müssen ggf. anderem Verkehr Vorrang gewähren. Blinkender gelber Pfeil: Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, aber nur, wenn dies gefahrlos möglich, und Sie müssen anderem Verkehr stets Vorrang gewähren. Missachtung von Ampeln kann zu 2 Strafpunkten und einem Bußgeld von bis zu 120 Euro oder zu 5 Strafpunkten und der Verurteilung zu einem Bußgeld führen. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.