Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Zypern

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0,5 mg/ml

Fahrer allgemein

0,2 mg/ml

Fahranfänger (weniger als 3 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen

0,2 mg/ml

Berufskraftfahrer (Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern)

Auf dreispurigen Autobahnen dürfen Lastkraftwagen über 3,7 t und Busse über 7,5 t den dritten (inneren) Fahrstreifen nicht benutzen.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Fahren unter Einfluss von Drogen oder Arzneimitteln ist verboten. Neue Vorschriften werden voraussichtlich Speichel- und Blutproben als Nachweis zulassen.

Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.Dies gilt jedoch nur für Motorräder.
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Fahrräder
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Mopeds

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Fußgängerzonen
Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Fußgängerzonen
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Keine Angaben

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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