Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Dänemark

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Sicherheitsgurte sind nicht Pflicht für:

  • Fahrer/-innen, die auf einem Parkplatz oder einem ähnlichen Platz fahren oder zurückstoßen
  • Fahrer/-innen und Passagiere mit einer Behinderung
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer/-innen, die einen Kunden befördern
  • Fahrer/-innen und Passagiere bevorrechtigter Fahrzeuge, zum Beispiel Krankenwagen
  • Lieferwagen oder Personenkraftwagen, die häufig anhalten (alle 500 m oder häufiger)
  • Polizei und Sondereinsatzkräfte, die Festgenommene befördern
  • Fahrer/-innen von Streitkräften, wenn sie mit geringer Geschwindigkeit in Übungsräumen fahren
  • Linienverkehrsdienste, in deren Fahrzeugen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind

Kindersitze sind nicht Pflicht für:

  • Kinder unter drei Jahren, die auf dem Rücksitz eines Taxis reisen
  • Kinder über drei Jahren, die auf dem Rücksitz eines Taxis angeschnallt reisen
  • Kinder über drei Jahren, die gelegentlich auf der Rückbank eines Autos befördert werden
  • Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind auf dem Rücksitz angeschnallt reist

Einsatzfahrzeuge dürfen bei rotem Licht durchfahren.

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Autobahnen/Schnellstraßen für bestimmte kleine Lastzüge
  • Vorschriften für das Zugfahrzeug:
    • Antiblockiersystem (ABS)
    • Zulässige Höchstmasse 3,5 t
  • Vorschriften für den Anhänger:
    • Höchstalter der Reifen: 6 Jahre und Geschwindigkeitskennzeichnung min. 120 km/h
    • Geeignet für 100 km/h
    • Zulässige Höchstmasse 3,5 t
    • Aufkleber mit Aufschrift 100 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,5 g/l

Fahranfänger

0,5 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

THC (Cannabis) Höchstzulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,001

Methylamphetamin Höchstzulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,01

MDMA (Ecstasy) Höchstzulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,02

54 Betäubungsmittel, darunter Opiate und deren Derivate, Kokain und einige Arzneimittel sind in Dänemark per Gesetz als gefährlich für die Straßenverkehrssicherheit eingestuft.

Es gibt für verschiedene Fahrzeuge vorbehaltene „Fahrstreifen“, die durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind. Fahrer/-innen müssen den Fahrstreifen benutzen, der für ihr Fahrzeug bestimmt ist. Kleine Mopeds müssen Fahrradwege benutzen, sofern nicht durch Schilder anders geregelt. Kriechspuren dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, die mit niedrigerer Geschwindigkeit als auf dem Verkehrsschild angezeigt fahren.

Fahrräder
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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