Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Dänemark

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Sicherheitsgurte sind nicht Pflicht für bzw. in:

  • Fahrer*innen, die auf einem Parkplatz oder einem ähnlichen Platz wenden oder fahren
  • Fahrer*innen und Fahrgäste mit einer Behinderung
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer*innen, die Kundschaft befördern
  • Fahrer*innen und Fahrgäste von bevorrechtigten Fahrzeugen, einschließlich Krankenwagen
  • Lieferwagen oder privaten PKW, die häufig anhalten (alle 500 m oder häufiger)
  • Polizei und Sondereinsatzdienste bei der Beförderung festgenommener Personen
  • Fahrer*innen von Militärfahrzeugen, die mit niedriger Geschwindigkeit in Übungsgebieten fahren
  • Linienverkehrsdiensten, in deren Fahrzeugen stehende Fahrgäste zugelassen sind

Kindersitze sind nicht Pflicht für:

  • Kinder unter 3 Jahren, die auf dem Rücksitz eines Taxis mitfahren
  • Kinder über 3 Jahre auf dem Rücksitz eines Taxis, die angeschnallt sind
  • Kinder über 3 Jahre bei gelegentlicher Beförderung im Auto auf dem Rücksitz
  • Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind auf dem Rücksitz sitzt und angeschnallt ist

Einsatzfahrzeuge dürfen bei rotem Licht durchfahren.

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Autobahnen/Schnellstraßen für bestimmte kleine Lastzüge
  • Vorschriften für das Zugfahrzeug:
    • Antiblockiersystem (ABS)
    • Zulässige Höchstmasse 3,5 t
  • Vorschriften für den Anhänger:
    • Höchstalter der Reifen: 6 Jahre und Geschwindigkeitskennzeichnung min. 120 km/h
    • Geeignet für 100 km/h
    • Zulässige Höchstmasse 3,5 t
    • Aufkleber mit Aufschrift 100 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die nachstehenden Grenzwerte auf die Blutalkoholkonzentration (BAK)

0,5 mg/ml

Fahrer*innen allgemein

0,5 mg/ml

Fahranfänger*innen

0,5 mg/ml

Berufskraftfahrer*innen

Verbotene Drogen

THC (Cannabis) höchster zulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,001

Methylamphetamin höchster zulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,01

MDMA (Ecstasy) höchster zulässiger Wert (mg pro kg Blut): 0,02

54 Betäubungsmittel, darunter Opiate und deren Derivate, Kokain und einige Arzneimittel sind in Dänemark per Gesetz als gefährlich für die Straßenverkehrssicherheit eingestuft.

Es gibt für verschiedene Fahrzeuge vorbehaltene Fahrstreifen, die durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind. Fahrer*innen müssen den Fahrstreifen benutzen, der für ihr Fahrzeug bestimmt ist. Kleine Mopeds müssen auf Radwegen gefahren werden, es sei denn, es ist anders ausgeschildert. Langsamfahrstreifen sind Fahrzeugen vorbehalten, die mit einer niedrigeren als der auf dem Verkehrsschild angegebenen Geschwindigkeit fahren.

Fahrräder
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Mopeds
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Fahrer*innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer*innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Sicherheitsausrüstung für Autos Warndreieck

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Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

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Zuletzt überprüft: 24/04/2025
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