Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Liechtenstein

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0,8 g/l

Fahrer allgemein

0,8 g/l

Fahranfänger

0,8 g/l

Berufskraftfahrer Alkoholverbot während der Arbeitszeit sowie innerhalb von 6 Stunden vor Arbeitsbeginn.

  1. Verbotene Fahrstreifen sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  2. Fahrradwege sind Fahrradfahrern vorbehalten.
  3. Bürgersteige sind Fußgängern vorbehalten.
  4. Busspuren sind Bussen der öffentlichen Linienverkehrsdienste vorbehalten.
  5. Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.

Bußgelder:

  • Fahren mit einem Kfz auf einem Bürgersteig: 100 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einer Busspur: 60 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einem Radweg: 80 CHF
  • Nichtbeachtung eines Rotlichts: 200 CHF

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Amphetamin

Kokain

Heroin

Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 80 CHF
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahren mit Abblendlicht wird empfohlen.
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck (gemäß UNECE-Regelung Nr. 127)
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind.
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, außer wenn sie schneller als 20 km/h fahren.
Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrgäste mit einer einschlägigen ärztlichen Bescheinigung
  • Lieferfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h
  • Fahrzeuge, die mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Personal und Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Linien- oder Reisebusse)
  • Begleitpersonen in Krankenwagen und Fahrzeugen für Behinderte

Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder älter als 14 Jahre und größer als 1,5 m.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Solche Straßen gibt es in Liechtenstein nicht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
  • Solche Straßen gibt es in Liechtenstein nicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
  • Solche Straßen gibt es in Liechtenstein nicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Solche Straßen gibt es in Liechtenstein nicht.

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Solche Straßen gibt es in Liechtenstein nicht.

Gelblicht geht dem Rotlicht voraus. Das Bußgeld für die Nichtbeachtung eines Rotlichts beträgt 200 CHF.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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