Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Liechtenstein
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,8 g/l Fahrer allgemein | |
0,8 g/l Fahranfänger | |
0,8 g/l Berufskraftfahrer Alkoholverbot während der Arbeitszeit sowie innerhalb von 6 Stunden vor Arbeitsbeginn. |
Bußgelder:
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Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Amphetamin Kokain Heroin
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Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 80 CHF | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
Fahren mit Abblendlicht wird empfohlen. | |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck (gemäß UNECE-Regelung Nr. 127) | |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind. |
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, außer wenn sie schneller als 20 km/h fahren. | |
Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder älter als 14 Jahre und größer als 1,5 m. |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Autobahnen/Schnellstraßen
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Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Autobahnen/Schnellstraßen
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Gelblicht geht dem Rotlicht voraus. Das Bußgeld für die Nichtbeachtung eines Rotlichts beträgt 200 CHF. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.