Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Kroatien

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein.

Keine Angaben

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,0 g/l

Fahranfänger

0,0 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Opiate, Kokain und Amphetamine sind ebenfalls verboten.

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von bestimmten Fahrzeugen (z. B. Fahrrädern oder Omnibussen) benutzt werden; Ausnahmen gelten in Notfällen.

Fahrräder(Vorschrift für Kinder bis 16 Jahre)
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
TagfahrlichtPflicht für Motorräder und Mopeds
Pflicht für alle anderen Fahrzeuge im Winter (Winterzeit), nicht aber zur Sommerzeit
Sicherheitsausrüstung für AutosVerbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste
Ersatzlampen (außer in Autos mit Xenon-, Neon- oder LED-Lampen)
WinterausrüstungVom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben.
Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen.
Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.
Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben.
Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.
Spikesreifen sind nicht erlaubt.
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSicherheitsweste (nachts oder bei schlechter Sicht)

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
Seite weiterempfehlen