Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Kroatien
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,5 mg/ml Fahrer allgemein | |
0,0 mg/ml Berufskraftfahrer | |
0,0 mg/ml Fahranfänger |
Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von bestimmten Fahrzeugen (z. B. Fahrrädern oder Omnibussen) benutzt werden; Ausnahmen gelten in Notfällen. |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Opiate, Kokain und Amphetamine sind ebenfalls verboten. |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
WinterausrüstungVom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben. Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen. Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen. Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben. Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen. Spikesreifen sind nicht erlaubt. | |
TagfahrlichtPflicht für Motorräder und Mopeds Pflicht für alle anderen Fahrzeuge im Winter (Winterzeit), nicht aber zur Sommerzeit | |
Sicherheitsausrüstung für AutosVerbandskasten Warndreieck Sicherheitsweste Ersatzlampen (außer in Autos mit Xenon-, Neon- oder LED-Lampen) | |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSicherheitsweste (nachts oder bei schlechter Sicht) |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Fahrräder(Vorschrift für Kinder bis 16 Jahre) | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen | |
Mopeds | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein. |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Keine Angaben |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.