Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Schweden

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0,2 mg/ml

Berufskraftfahrer

0,2 mg/ml

Fahrer allgemein

0,2 mg/ml

Fahranfänger

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Linienverkehrsdiensten benutzt werden.

Vorbehaltene Fahrstreifen auf der rechten Seite der Straße dürfen auch von Radfahrern und Mopeds benutzt werden.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Fahren Sie nicht selbst, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Müdigkeit, den Auswirkungen von Alkohol oder anderen Drogen oder aus anderen Gründen ein Fahrzeug nicht sicher führen können.

Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerHelm (Pflicht für Kinder unter 15 Jahren)
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Winterreifenpflichtvom 1. Dezember bis 31. März, wenn die schwedische Polizei feststellt, dass auf bestimmten Straßen winterliche Bedingungen herrschen.
Spikereifen dürfen vom 1. Oktober bis zum 15. April benutzt werden.
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Feuerlöscher – nur Omnibusse
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Mopeds
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Fahrräder(nur für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Ausgenommen sind:

  • Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm als Fahrgäste in Omnibussen
  • Kinder unter 3 Jahre, die nur vorübergehend eine kurze Distanz auf dem Rücksitz eines Taxis befördert werden
  • Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm, die nur vorübergehend über eine kurze Strecke angeschnallt auf dem Rücksitz eines Autos befördert werden

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit in Schweden 80 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit in Schweden 80 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Gelblicht (nach Grünlicht): Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn das Licht umspringt.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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