Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Lettland
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,5 mg/ml Berufskraftfahrer | |
0,2 mg/ml Fahranfänger | |
0,5 mg/ml Fahrer allgemein |
Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Linienverkehrsdiensten benutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur benutzen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (sofern dies nicht den Verkehrsfluss öffentlicher Liniendienste behindert). |
Es ist allgemein verboten, unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Rauschmitteln zu fahren. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich bestimmter Arten von Drogen. |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. |
WinterreifenpflichtVom 1. Dezember bis 1. März | |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck Verbandskasten Feuerlöscher | |
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. |
Fahrräder(nur für Kinder vorgeschrieben) |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften 80km/h for gravel roads |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften 80km/h for gravel roads |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Fahrzeuge über 7,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Sirene dürfen das Rotlicht ignorieren, sofern sie keine anderen Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.