Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Lettland

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Sirene dürfen das Rotlicht ignorieren, sofern sie keine anderen Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Fahrzeuge über 7,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

80km/h for gravel roads

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften

80km/h for gravel roads

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,2 g/l

Fahranfänger

0,5 g/l

Berufskraftfahrer

Es ist allgemein verboten, unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Rauschmitteln zu fahren. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich bestimmter Arten von Drogen.

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Linienverkehrsdiensten benutzt werden.

Andere Fahrzeuge dürfen sie nur benutzen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (sofern dies nicht den Verkehrsfluss öffentlicher Liniendienste behindert).

Fahrräder(nur für Kinder vorgeschrieben)
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Verbandskasten
Feuerlöscher
WinterreifenpflichtVom 1. Dezember bis 1. März

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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