Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Polen
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
< 0,2 mg/ml Berufskraftfahrer | |
< 0,2 mg/ml Fahrer allgemein | |
< 0,2 mg/ml Fahranfänger |
Radfahrer![]() Radfahrer müssen vorhandene Radwege oder Radstreifen benutzen, wenn sie für die Richtung, in die sie fahren oder abbiegen möchten, ausgewiesen sind. Das Fahren auf der Straße neben einem anderen Fahrrad oder Moped ist ausnahmsweise gestattet, wenn es andere Straßenbenutzer nicht behindert oder die Straßenverkehrssicherheit anderweitig beeinträchtigt. Radfahrer dürfen ausnahmsweise Bürgersteige oder Fußwege benutzen, wenn
Radfahrer, die einen Bürgersteig oder Fußweg benutzen, müssen langsam und sehr vorsichtig fahren und Fußgängern Vorrang einräumen. Radfahrer dürfen nicht
In einigen Städten und Gemeinden gibt es aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radstreifen in Gegenrichtung. Manchmal gibt es auch gemeinsame Fuß- und Radwege. Radfahrer, die diese benutzen, müssen besondere Vorsicht walten lassen und Fußgängern Vorrang gewähren. Fußgänger![]() ![]() Fußgänger müssen Bürgersteige oder Fußwege, wenn vorhanden, und andernfalls den Seitenstreifen oder das Bankett benutzen. Ist kein Seitenstreifen/Bankett vorhanden oder ist er/es zeitweilig nicht benutzbar, dürfen Fußgänger die Straße benutzen, solange sie möglichst nahe am Straßenrand und in deutlichem Abstand von sich nähernden Fahrzeugen bleiben. Fußgänger auf dem Seitenstreifen/Bankett oder der Straße müssen auf der linken Seite der Straße gehen. Fußgänger dürfen Radwege benutzen, wenn weder ein Bürgersteig noch ein Seitenstreifen/Bankett vorhanden ist oder diese unbenutzbar sind. Abgesehen von behinderten Personen müssen Fußgänger auf einem Radweg Radfahrern Vorrang einräumen. Fußwege/Fußgängerzonen![]() Fußwege/Fußgängerzonen sind ausdrücklich Fußgängern vorbehalten, und jeglicher Fahrzeugverkehr ist verboten. Wohngebiete![]() In ausgewiesenen Wohngebieten haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen; sie dürfen die volle Breite der Straße benutzen und sie an beliebiger Stelle überqueren. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Straße ohne Begleitung Erwachsener benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Fahrstreifen für den öffentlichen Verkehr![]() Bestimmte Fahrstreifen sind öffentlichen Verkehrsdiensten vorbehalten. AutobahnfahrstreifenFahren, anhalten oder parken auf dem Seitenstreifen ist nur bei einer Panne erlaubt.
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Verbotene DrogenOpioide (Morphin und Heroin) Amphetamin und seine Analoge (Metamphetamin, Ecstasy) Kokain THC (Cannabis) Benzodiazepine Alle Stoffe, die ähnliche Auswirkungen haben wie Alkohol |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fußgängern ist es untersagt, beim Betreten oder Überqueren einer Straße, eines Gleises oder eines Fußgängerüberwegs ein Telefon oder sonstiges elektronisches Gerät zu benutzen, wenn sie dadurch so abgelenkt sind, dass sie die Lage auf der Straße, auf den Gleisen oder am Fußgängerüberweg nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit wahrnehmen können. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. |
Tagfahrlicht (Abblendlicht im Dunkeln) ist Pflicht | |
Sicherheitsausrüstung für FußgängerFußgänger auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften müssen nach Eintritt der Dämmerung reflektierende Kleidung tragen, es sei denn, sie laufen auf Fußgängern vorbehaltenen Straßenstrecken oder auf dem Gehweg. | |
![]() | Fußgänger |
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer | |
![]() | Rettungsgasse und Reißverschluss Fahrzeugführer/innen müssen eine Rettungsgasse bilden und sich im Reißverschlussverfahren einordnen – siehe unten. So kommen Rettungsdienste schneller zum Unfallort und der Verkehrsfluss bleibt erhalten. |
Sicherheitsausrüstung für AutosFeuerlöscher Warndreieck |
Fahrräder | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren) | |
Mopeds | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren) | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren) |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Anschnallpflicht besteht jedoch nicht für
Kindersitze sind nicht Pflicht in:
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Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften
![]() 20 km/h in Wohngebieten |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften
![]() 20 km/h in Wohngebieten |
![]() | Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Autobahnen/zweispurige Schnellstraßen
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften
![]() 20 km/h in Wohngebieten |
![]() | Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen |
![]() ![]() | Autobahnen//zweispurige Schnellstraßen
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften
![]() 20 km/h in Wohngebieten |
![]() | Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je RichtungMit einem Kind unter 7 Jahren als Passagier gelten für Krafträder (auch mit Anhänger), Quads und Mopeds folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 40 km/h |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen und Schnellstraßen für Busse mit besonderer technischer Ausrüstung |
![]() | Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften
![]() 20 km/h in Wohngebieten |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen |
Rot bedeutet „Stopp“; Sie dürfen die Ampel nicht passieren. Rot und Gelb zusammen bedeutet auch „Stopp“, gibt aber an, dass die Ampel bald auf Grün umspringen wird. Grün bedeutet, dass Sie weiterfahren dürfen, falls Sie die Kreuzung während der Grünphase verlassen können und Sie durch das Einfahren in die Kreuzung keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Gelb bedeutet „Stopp“. Nur wenn Sie so nahe an der Ampel sind, dass Sie eine Vollbremsung machen müssten, um anzuhalten, dürfen Sie beim Erscheinen des Gelblichts weiterfahren. Gelb gibt außerdem an, dass die Ampel gleich auf Rot umspringt. Grüner Pfeil unter rotem Licht: Sie dürfen in Richtung des Pfeils abbiegen, sofern Sie vor der Ampel zunächst anhalten und andere Verkehrsteilnehmer, die Grünlicht haben, nicht behindern. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.