Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Litauen

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Ausgenommen sind:

  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer/-innen, die auf einem Parkplatz rückwärts einparken oder fahren

Grüner Pfeil neben dem roten Licht: Sie dürfen rechts abbiegen, müssen jedoch, bevor Sie in die Kreuzung einfahren, an der Haltelinie anhalten und Fußgängern und anderem Verkehr Vorrang gewähren.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 90 km/h
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – 80 km/h
  • Sonstige Straßen – 70 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Motorräder und Motordreiräder – Autobahn – 130 km/h von April bis Oktober; 110 km/h von November bis März
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 100 km/h
  • Schnellstraße – 120 km/h von April bis Oktober; 110 km/h von November bis März
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 90 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 90 km/h
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – 80 km/h
  • Sonstige Straßen – 70 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Personenkraftwagen – Autobahn – 130 km/h von April bis Oktober; 110 km/h von November bis März
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 100 km/h
  • Personenkraftwagen – Schnellstraße: 120 km/h von April bis Oktober; 110 km/h von November bis März
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 90 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 90 km/h
    • Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – 80 km/h
  • Sonstige Straßen – 70 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 80 km/h
  • Sonstige Straßen – 70 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen


Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 80 km/h
  • Sonstige Straßen – 70 km/h
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Autobahn – 100 km/h
  • Schnellstraße – 90 km/h

Allgemein

20 km/h in Wohngebieten und auf Parkplätzen, einschließlich nicht-öffentlicher Stellplatzflächen von Wohnhausanlagen

30 km/h auf Fahrradstraßen

0,4 g/l

Fahrer allgemein

0,0 g/l

Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen

0,0 g/l

Berufskraftfahrer (Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern)

Das Führen von Kraftfahrzeugen, Zug- oder Antriebsmaschinen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Rauschmitteln oder sonstigen psychoaktiven Substanzen ist verboten.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Fahrstreifen mit der Bezeichnung „A“ sind Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs vorbehalten.

Fahrstreifen mit der Bezeichnung „A+“ sind Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, Fahrrädern, Kleinkrafträdern, leichten Vierradfahrzeugen und Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen (unter bestimmten Bedingungen) vorbehalten.

Mit dem Wort „TAKSI“ gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Taxis benutzt werden.

Mit dem Symbol „4+“ gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Pkw mit vier oder mehr Personen benutzt werden.

Mit dem Symbol für Elektrofahrzeuge gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Elektrofahrzeugen benutzt werden.

Mit einem Motorradsymbol gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Motorrädern benutzt werden.

Fahrräder, Mikromobilitätsgeräte

(Pflicht für Fahrer/innen unter 18 Jahren, empfohlen für andere)

Mopeds

(mit Ausnahme von Kleinkrafträdern, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen(mit Ausnahme von Motorrädern, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge

(mit Ausnahme von leichten und schweren Dreiradfahrzeugen, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind)

Alle Arten von Vierradfahrzeugen

(mit Ausnahme von jeglicher Art von Vierradfahrzeugen, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind)

Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung mit Handyhalterung benutzen.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Sicherheitsausrüstung für AutosFeuerlöscher
Warndreieck
Verbandskasten
Sicherheitsweste oder Rückstrahle
Winterreifen bzw. M+S-Reifen vorgeschriebenVom 10. November bis 31. März
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerHelm
Radfahrer und Mitfahrer unter 18 Jahren müssen einen richtig festsitzenden Fahrradhelm tragen. Radfahrern über 18 Jahren wird das Tragen eines richtig festsitzenden Fahrradhelms empfohlen.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Radfahrer auf der Straße ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten und eine Sicherheitsweste tragen. Tagsüber müssen Radfahrer auf der Straße eine rote, orange oder gelbe Sicherheitsweste tragen oder ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten.
FußgängerFußgänger können mit einer Geldbuße von 10 bis 12 Euro belegt werden, wenn sie beim Überqueren einer Straße ein mobiles Gerät nutzen. Außerdem müssen Fahrzeugführer an Fußgängerüberwegen nicht nur anhalten, wenn Fußgänger die Straße bereits überqueren, sondern auch, wenn Fußgänger darauf warten, sie überqueren zu können.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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