Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Litauen
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,0 mg/ml Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen | |
0,0 mg/ml Berufskraftfahrer (Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern) | |
0,4 mg/ml Fahrer allgemein |
Fahrstreifen mit der Bezeichnung „A“ sind Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs vorbehalten. Fahrstreifen mit der Bezeichnung „A+“ sind Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, Fahrrädern, Kleinkrafträdern, leichten Vierradfahrzeugen und Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen (unter bestimmten Bedingungen) vorbehalten. Mit dem Wort „TAKSI“ gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Taxis benutzt werden. Mit dem Symbol „4+“ gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Pkw mit vier oder mehr Personen benutzt werden. Mit dem Symbol für Elektrofahrzeuge gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Elektrofahrzeugen benutzt werden. Mit einem Motorradsymbol gekennzeichnete Fahrstreifen dürfen auch von Motorrädern benutzt werden. |
Das Führen von Kraftfahrzeugen, Zug- oder Antriebsmaschinen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Rauschmitteln oder sonstigen psychoaktiven Substanzen ist verboten. Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung mit Handyhalterung benutzen. |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerHelm Radfahrer und Mitfahrer unter 18 Jahren müssen einen richtig festsitzenden Fahrradhelm tragen. Radfahrern über 18 Jahren wird das Tragen eines richtig festsitzenden Fahrradhelms empfohlen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Radfahrer auf der Straße ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten und eine Sicherheitsweste tragen. Tagsüber müssen Radfahrer auf der Straße eine rote, orange oder gelbe Sicherheitsweste tragen oder ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten. | |
Winterreifen bzw. M+S-Reifen vorgeschriebenVom 10. November bis 31. März | |
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. | |
![]() | FußgängerFußgänger können mit einer Geldbuße von 10 bis 12 Euro belegt werden, wenn sie beim Überqueren einer Straße ein mobiles Gerät nutzen. Außerdem müssen Fahrzeugführer an Fußgängerüberwegen nicht nur anhalten, wenn Fußgänger die Straße bereits überqueren, sondern auch, wenn Fußgänger darauf warten, sie überqueren zu können. |
Sicherheitsausrüstung für AutosFeuerlöscher Warndreieck Verbandskasten Sicherheitsweste oder Rückstrahle |
Mopeds (mit Ausnahme von Kleinkrafträdern, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind) | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(mit Ausnahme von Motorrädern, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind) | |
Fahrräder, Mikromobilitätsgeräte (Pflicht für Fahrer/innen unter 18 Jahren, empfohlen für andere) | |
Alle Arten von Vierradfahrzeugen (mit Ausnahme von jeglicher Art von Vierradfahrzeugen, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind) | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (mit Ausnahme von leichten und schweren Dreiradfahrzeugen, die serienmäßig mit Überollbügel und Sicherheitsgurtsystem ausgestattet sind) |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Ausgenommen sind:
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Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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Allgemein
![]() | 20 km/h in Wohngebieten und auf Parkplätzen, einschließlich nicht-öffentlicher Stellplatzflächen von Wohnhausanlagen |
![]() | 30 km/h auf Fahrradstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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Grüner Pfeil neben dem roten Licht: Sie dürfen rechts abbiegen, müssen jedoch, bevor Sie in die Kreuzung einfahren, an der Haltelinie anhalten und Fußgängern und anderem Verkehr Vorrang gewähren. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.