Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Spanien
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Schutzhelm
- Verbotener Fahrstreifen
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
SicherheitsgurteSicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
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AmpelnEin NICHT blinkendes rotes Licht bedeutet: Anhalten. Fahrzeuge müssen vor der Ampel anhalten und dürfen die Haltelinie davor – falls vorhanden – nicht überqueren. Ein NICHT blinkendes gelbes Licht bedeutet: Fahrzeuge müssen genau wie bei nicht blinkendem roten Licht anhalten, es sei denn, das Fahrzeug ist so nahe an der Ampel oder der Haltelinie, dass ein Anhalten gefährlich wäre. Ein rotes Licht in Form eines X bedeutet, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist. |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
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Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
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Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
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Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
Fahrzeuge über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
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Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
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Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Autobahnen/Schnellstraßen |
Promillegrenzen0,3 mg/ml Fahranfänger (für 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins oder einer besonderen Fahrerlaubnis) | |
0,3 mg/ml
Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer, Fahrer von Rettungsfahrzeugen, Fahrer, die gefährliche Güter befördern, oder Fahrer von Sondertransporten) | |
0,5 mg/ml
Fahrer allgemein | |
0,0 mg/ml
Minderjährige Fahrer |
DrogeneinflussFahren unter Drogeneinfluss ist verboten. Dies gilt nicht für Substanzen, die aus medizinischen Gründen vorgeschrieben wurden, sofern sie nicht das Fahrvermögen beeinträchtigen. |
Schutzhelm
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Fahrräder (für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht; für Radfahrer ab 16 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen und außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht) |
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Mopeds (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) |
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) |
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Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) |
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Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) |
Verbotener FahrstreifenEs gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind, z. B. Bussen, Taxis, Fahrrädern – die unerlaubte Benutzung kann mit einer Geldstrafe von 200 EUR geahndet werden. |
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Die Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren ist verboten. |
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Während der Fahrt dürfen nur Telefone oder Geräte mit Freisprecheinrichtung (Bluetooth) benutzt werden. Kopf- oder Ohrhörer sind verboten. |
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Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Nur für Motorräder Pflicht; für andere Fahrzeuge nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen |
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Sicherheitsausrüstungen für Kraftfahrzeuge Reserverad und Montagewerkzeuge Zwei Warndreiecke oder eine gelbleuchtende Lichtsignaleinrichtung Sicherheitsweste Busse und Lastkraftwagen über 3,5 t: alle vorgenannten Sicherheitsausrüstungen sowie ein Feuerlöscher Pflicht zur Verwendung von Schneeketten auf schneebedeckten Straßen |
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Sicherheitsausrüstung für Radfahrer Helm (für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht; für Radfahrer ab 16 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen und außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht) Reflektierende Kleidung/gut sichtbares, reflektierendes Zubehör bei eingeschränkten Sichtverhältnissen auf Fernstraßen Vorder- und Rücklicht sowie Rückstrahler bei eingeschränkten Sichtverhältnissen |
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Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.