Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Spanien

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Einparken
  • Menschen mit Behinderungen
  • Personen mit einem gültigen ärztlichen Attest
  • Taxifahrer während der Fahrt in geschlossenen Ortschaften (sie haften nicht für nicht angeschnallte Fahrgäste)
  • Taxifahrgäste auf dem Rücksitz in geschlossenen Ortschaften, wenn sie kleiner als 135 cm sind.
  • Lieferpersonal beim Be- oder Entladen von Fahrzeugen
  • Fahrer und Fahrgäste von Rettungsfahrzeugen im Einsatz
  • Fahrlehrer im Dienst

Ein NICHT blinkendes rotes Licht bedeutet: Anhalten. Fahrzeuge müssen vor der Ampel anhalten und dürfen die Haltelinie davor – falls vorhanden – nicht überqueren.

Ein NICHT blinkendes gelbes Licht bedeutet: Fahrzeuge müssen genau wie bei nicht blinkendem roten Licht anhalten, es sei denn, das Fahrzeug ist so nahe an der Ampel oder der Haltelinie, dass ein Anhalten gefährlich wäre.

Ein rotes Licht in Form eines X bedeutet, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einer Fahrspur in jede Richtung

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 80 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
  • 90 km/h für Pkw, Kleintransporter und Mehrzweckfahrzeuge
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
  • 100 km/h für Mehrzweckfahrzeuge
  • 120 km/h für Pkw und Kleintransporter

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 80 km/h für Busse mit Anhänger
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h für Busse mit Anhänger
0,3 g/l

Fahranfänger (Fahrer, die seit weniger als zwei Jahren einen Führerschein besitzen)

0,3 g/l

Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer, Fahrer von Notdienstwagen, Fahrer, die gefährliche Güter befördern oder Fahrer von Sondertransporten)

0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,0 g/l

Minderjährige Fahrer

Verbotene Drogen

Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten.

Dies gilt nicht für Substanzen, die aus medizinische Gründen vorgeschrieben wurden, sofern sie nicht das Fahrvermögen beeinträchtigen.

Fahrräder(Pflicht für Radfahrer unter 16 Jahrenfür Radfahrer ab 16 Jahren empfohlen innerhalb geschlossener Ortschaften und Pflicht außerhalb)
Mopeds(Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)

Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind, z. B. Bussen, Taxis, Fahrrädern und Minibussen – unerlaubte Benutzung kann bestraft werden (Geldstrafe: 200 Euro)

Die Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren ist verboten.
Während der Fahrt dürfen nur Telefone oder Geräte mit Freisprecheinrichtung (Bluetooth) benutzt werden. Kopf- oder Ohrhörer sind verboten.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.Nur für Motorräder Pflicht

für andere Fahrzeuge nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen
Sicherheitsausrüstung für AutosReserverad und Montagewerkzeuge

Zwei Warndreiecke oder eine gelbleuchtende Lichtsignaleinrichtung

Sicherheitsweste

Busse und Lastkraftwagen über 3,5 t: alle vorgenannten Sicherheitsausrüstungen sowie ein Feuerlöscher

Pflicht zur Verwendung von Schneeketten bei starkem Schneefall
Sicherheitsausrüstungen für Radfahrer

Helm (für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht; für Radfahrer ab 16 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen und außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht)

Warnkleidung mit Reflexstreifen oder Rückstrahler außerhalb geschlossener Ortschaften bei eingeschränkten Sichtverhältnissen

Vorder- und Rücklicht sowie Rückstrahler bei eingeschränkten Sichtverhältnissen

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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