Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Spanien

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Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Einparken
  • Menschen mit Behinderungen (müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen)
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen befreit sind (müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen)
  • Taxifahrer während der Fahrt in geschlossenen Ortschaften (sie haften nicht für nicht angeschnallte Fahrgäste)
  • Taxifahrgäste auf dem Rücksitz, die kleiner als 135 cm sind (nur innerhalb geschlossener Ortschaften)
  • Lieferpersonal beim Be- und Entladen von Fahrzeugen (nur innerhalb geschlossener Ortschaften)
  • Fahrer und Fahrgäste von Rettungsfahrzeugen im Einsatz (nur innerhalb geschlossener Ortschaften)
  • Fahrlehrer im Dienst (nur innerhalb geschlossener Ortschaften)

Ampeln

Ein NICHT blinkendes rotes Licht bedeutet: Anhalten. Fahrzeuge müssen vor der Ampel anhalten und dürfen die Haltelinie davor – falls vorhanden – nicht überqueren.

Ein NICHT blinkendes gelbes Licht bedeutet: Fahrzeuge müssen genau wie bei nicht blinkendem roten Licht anhalten, es sei denn, das Fahrzeug ist so nahe an der Ampel oder der Haltelinie, dass ein Anhalten gefährlich wäre.

Ein rotes Licht in Form eines X bedeutet, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
Fahrzeuge über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei niveaugleicher Auslegung von Fahrbahn und Gehweg

Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jede Richtung
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jede Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Promillegrenzen

0,3 mg/ml

Fahranfänger (für 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins oder einer besonderen Fahrerlaubnis)

0,3 mg/ml

Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer, Fahrer von Rettungsfahrzeugen, Fahrer, die gefährliche Güter befördern, oder Fahrer von Sondertransporten)

0,5 mg/ml

Fahrer allgemein

0,0 mg/ml

Minderjährige Fahrer

Drogeneinfluss

Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten.

Dies gilt nicht für Substanzen, die aus medizinischen Gründen vorgeschrieben wurden, sofern sie nicht das Fahrvermögen beeinträchtigen.

Schutzhelm

Fahrräder (für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht; für Radfahrer ab 16 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen und außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht)
Mopeds (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)

Verbotener Fahrstreifen

Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind, z. B. Bussen, Taxis, Fahrrädern – die unerlaubte Benutzung kann mit einer Geldstrafe von 200 EUR geahndet werden.

Die Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren ist verboten.
Während der Fahrt dürfen nur Telefone oder Geräte mit Freisprecheinrichtung (Bluetooth) benutzt werden. Kopf- oder Ohrhörer sind verboten.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Nur für Motorräder Pflicht;
für andere Fahrzeuge nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen
Sicherheitsausrüstungen für Kraftfahrzeuge Reserverad und Montagewerkzeuge
Zwei Warndreiecke oder eine gelbleuchtende Lichtsignaleinrichtung
Sicherheitsweste
Busse und Lastkraftwagen über 3,5 t: alle vorgenannten Sicherheitsausrüstungen sowie ein Feuerlöscher
Pflicht zur Verwendung von Schneeketten auf schneebedeckten Straßen
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Helm (für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht; für Radfahrer ab 16 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen und außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht)
Reflektierende Kleidung/gut sichtbares, reflektierendes Zubehör bei eingeschränkten Sichtverhältnissen auf Fernstraßen
Vorder- und Rücklicht sowie Rückstrahler bei eingeschränkten Sichtverhältnissen

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Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

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Zuletzt überprüft: 29/10/2024
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