Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Slowakei

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • bevorrechtigte Fahrzeuge im Dienst
  • Fahrlehrer im Dienst
  • Personen kleiner als 150 cm
  • Taxifahrer im Dienst
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen

Kindersitze sind jedoch nicht vorgeschrieben:

  • in Autos, die bereits zwei Kindersitze haben. Ein drittes Kind unter 3 Jahren und kleiner als 150 cm darf mit einem Sicherheitsgurt auf dem Rücksitz angeschnallt werden.
  • für Kinder über 3 Jahren. Diese dürfen die Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz benutzen, wenn das Fahrzeug keinen Kindersitz hat.

Nach Gelblicht kommt Rotlicht.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h in bebauten Bereichen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h in bebauten Bereichen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h in bebauten Bereichen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 90 km/h in bebauten Bereichen
0,0 g/l

Fahrer allgemein

0,0 g/l

Fahranfänger

0,0 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Alle anderen illegalen Substanzen

Dem öffentlichen Verkehr vorbehaltener Fahrstreifen

Darf auch von Taxis und bevorrechtigten Fahrzeugen benutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen vorbehaltene Fahrstreifen nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.

Radweg

Bevorrechtigte Fahrzeuge dürfen den Radweg benutzen. Andere Fahrzeuge dürfen Radwege nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.

Fahrräder(Radfahrer bis 15 Jahre auf allen Straßen, alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften)
Mopeds(Fahrer und Mitfahrer)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(Fahrer und Mitfahrer)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(Fahrer und Mitfahrer)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(Fahrer und Mitfahrer)
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Sicherheitsausrüstung für AutosSicherheitsweste
Warndreieck
WinterreifenpflichtWenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist
Lastwagen und Busse auf den Antriebsrädern vom 15. November bis 15. März und wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSchutzhelm
Sicherheitsweste (bei schlechter Sicht)

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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