Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Frankreich
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Ausgenommen sind:
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Keine Angaben |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
0,5 g/l Fahrer allgemein | |
0,2 g/l Fahranfänger (im Besitz des Führerscheins mindestens (a) drei Jahre oder (b) mindestens zwei Jahre, sofern der Fahrer/die Fahrerin zusätzlich zu den 20 praktischen Fahrstunden mit einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin mindestens 3000 km Fahrpraxis in Begleitung eines erfahrenen Fahrers/einer erfahrenen Fahrerin über mindestens zwei Jahre erworben hat, bevor er/sie die Führerscheinprüfung gemacht hat) | |
0,5 g/l Berufskraftfahrer (für Busfahrer beträgt der Grenzwert 0,2 g/l) |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Fahren unter Einfluss illegaler Drogen ist verboten. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich bestimmter Arten von Drogen. |
Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind. Keine weiteren Informationen verfügbar |
Fahrräder(zertifizierter Helm für Kinder unter 12 Pflicht) | |
Mopeds | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Benutzung nur mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung gestattetVerboten in Verbindung mit Ohrhörern (sowohl für Anrufe als auch für Musik) |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck Sicherheitsweste (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder, Mopeds und Traktoren) zur Verwendung bei Pannen, Unfällen oder anderen Problemen auf der Straße | |
Motorrad- und Mopedfahrer (einschließlich Mitfahrer) müssen zertifizierte Handschuhe tragen | |
![]() | Winterreifenpflicht (oder Pflicht zum Mitführen von Schneeketten) vom 1. November bis zum 31. März auf Straßen in Berggebieten mit diesem Verkehrsschild |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.