Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Frankreich
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
0,2 mg/ml Fahranfänger (im Besitz des Führerscheins mindestens (a) drei Jahre oder (b) mindestens zwei Jahre, sofern der Fahrer/die Fahrerin zusätzlich zu den 20 praktischen Fahrstunden mit einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin mindestens 3000 km Fahrpraxis in Begleitung eines erfahrenen Fahrers/einer erfahrenen Fahrerin über mindestens zwei Jahre erworben hat, bevor er/sie die Führerscheinprüfung gemacht hat) | |
0,5 mg/ml Fahrer allgemein | |
0,5 mg/ml Berufskraftfahrer (für Busfahrer beträgt der Grenzwert 0,2 mg/ml) |
Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind. Keine weiteren Informationen verfügbar |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Fahren unter Einfluss illegaler Drogen ist verboten. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich bestimmter Arten von Drogen. |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Benutzung nur mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung gestattetVerboten in Verbindung mit Ohrhörern (sowohl für Anrufe als auch für Musik) |
![]() | Winterreifenpflicht (oder Pflicht zum Mitführen von Schneeketten) vom 1. November bis zum 31. März auf Straßen in Berggebieten mit diesem Verkehrsschild |
Motorrad- und Mopedfahrer (einschließlich Mitfahrer) müssen zertifizierte Handschuhe tragen | |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck Sicherheitsweste (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder, Mopeds und Traktoren) zur Verwendung bei Pannen, Unfällen oder anderen Problemen auf der Straße |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen | |
Mopeds | |
Fahrräder(zertifizierter Helm für Kinder unter 12 Pflicht) |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Ausgenommen sind:
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Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften
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![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit entsprechenden 90 km/h-Schildern |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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Keine Angaben |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.