Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Luxemburg

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0,5 mg/ml

Fahrer allgemein

0,2 mg/ml

Berufskraftfahrer

0,2 mg/ml

Fahranfänger

Gesperrte Fahrstreifen (z. B. für Bauarbeiten), Fahrstreifen, deren Benutzung verboten ist (z. B. Seitenstreifen einer Autobahn) oder die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind (Busspur, Fahrradweg usw.) dürfen nicht befahren werden.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

  • Amphetamin
  • MDA
  • freies Morphin
  • Kokain
  • Benzoylekgonin
Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung
WinterreifenpflichtFür alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis).
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Sicherheitsweste (Für nicht in Luxemburg zugelassene Autos. Verwendung einer Sicherheitsweste nur unter bestimmten Umständen Vorschrift.)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
MopedsFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein.
Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein.
Fahrräder

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung).

Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:

  • Fahrer/-innen und Fahrgäste von Kraftfahrzeugen, die in geschlossenen Ortschaften Dienstleistungen von Haus zu Haus erbringen, die mit häufigem Ein- und Aussteigen verbunden sind,
  • Personen mit einer Bescheinigung des Verkehrsministeriums, in der ernste medizinische Gründe angegeben sind,
  • Fahrer/-innen beim Rückwärtsfahren,
  • Polizisten/Polizistinnen, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Feuerwehrleute, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Behinderte mit eingeschränkter Mobilität, die Rollstühle oder Spezialsitze verwenden,
  • Begleitpersonen in Omnibussen, die Fahrgäste betreuen oder überwachen,
  • Fahrgäste in Omnibussen, die ihre Sitzplätze nur kurzfristig benutzen.

Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007.

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 110 km/h im Regen
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 110 km/h im Regen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Keine Angaben

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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