Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Luxemburg
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
| 0,5 mg/ml Fahrer allgemein | |
| 0,2 mg/ml Berufskraftfahrer | |
| 0,2 mg/ml Fahranfänger |
Gesperrte Fahrstreifen (z. B. für Bauarbeiten), Fahrstreifen, deren Benutzung verboten ist (z. B. Seitenstreifen einer Autobahn) oder die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind (Busspur, Fahrradweg usw.) dürfen nicht befahren werden. |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy)
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| Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung | |
| Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung |
| WinterreifenpflichtFür alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis). | |
| Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck Sicherheitsweste (Für nicht in Luxemburg zugelassene Autos. Verwendung einer Sicherheitsweste nur unter bestimmten Umständen Vorschrift.) |
| Leichte und schwere Vierradfahrzeuge | |
| Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
| MopedsFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein. | |
| Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein. | |
| Fahrräder |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung). Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:
Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007. |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
|
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Keine Angaben |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.



