Rechte von Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Behinderung haben, haben Sie wie alle anderen das Recht, per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff zu reisen. Beim Kauf Ihres Tickets muss der Verkäufer Sie über Ihre Reise sowie über die speziellen Ausstattungen, die Ihnen im Flugzeug, Zug, Bus oder am Schiff zur Verfügung stehen, in einem für Sie zugänglichen Format informieren.

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe vor bzw. während Ihrer Reise. Die Beförderung darf Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, außer bei Bedenken in puncto Sicherheit, Bauart des Beförderungsmittels oder Infrastruktur.

Was trifft auf Sie zu?

Ich reise mit dem Flugzeug

Hilfeleistung

Bei Flugreisen haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe. Sie erhalten Unterstützung:

  • mit Ihrem Gepäck,
  • beim Ein- und Aussteigen,
  • während des Fluges sowie am Flughafen vor und nach Ihrer Reise,
  • wenn Sie mit einem Begleithund reisen.

Wenn Sie auf Ihrer Reise begleitet werden, dann sollten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft Sie und Ihre Begleitperson bestmöglich unterstützen. Im Idealfall sollte Ihre Begleitperson im Flugzeug neben Ihnen einen Platz zugewiesen bekommen.

Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen, und ob Sie in Begleitung reisen. Geben Sie auch Auskunft darüber, wenn Sie mit einem Begleithund reisen. Diese Stellen beraten Sie auch bezüglich Ihres Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfen und gegebenenfalls deren Batterien.

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Ihnen beim Essen oder bei der Einnahme von Medikamenten während des Fluges zu helfen. Wenn Sie – etwa während eines längeren Fluges – derartige Hilfe benötigen, kann die Fluggesellschaft verlangen, dass Sie sich von einer anderen Person begleiten lassen.

Warnhinweis

Die Beförderung kann Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, es sei denn, das Flugzeug ist zu klein, oder es bestehen Sicherheitsbedenken oder Sicherheitsbestimmungen, aufgrund derer die Fluggesellschaft Sie nicht befördern darf.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Flugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, oder Ihre Mobilitätshilfe verloren gegangen oder beschädigt worden ist, sollten Sie dies den Flughafenbehörden oder der betreffenden Fluggesellschaft melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fluggastrechte

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu Fluggastrechten in der EU und informieren Sie sich über Ihre Rechte – und darüber, wie Sie diese Rechte bei Nichtbeförderung sowie bei Flugausfällen oder -verspätungen geltend machen können.

Ich reise mit dem Zug

Hilfeleistung

Bei Zugreisen haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe.

Und zwar in folgendem Umfang:

  • beim Ein- und Aussteigen sowie beim Umsteigen zu einem Anschlusszug (für den Sie eine Fahrkarte haben)
  • an Bord (einschließlich Zugang zu Borddiensten) und am Bahnhof vor und nach Ihrer Fahrt

Um die bestmögliche Hilfe zu erhalten, sollten Sie mindestens 24 Stunden vor der Abreise dem Bahnunternehmen, dem Mobilitätsservice des Bahnhofs, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, ungefähr eine Stunde (nicht länger) vor der planmäßigen Abfahrt oder Endabfertigung Ihres Zuges an einen bestimmten Ort im Bahnhof zu kommen, damit die gewünschte Hilfe erbracht werden kann. Wurde Ihnen zum Zeitpunkt nichts Genaues gesagt, sollten Sie sich dort mindestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit oder vor dem Zeitpunkt, zu dem alle Passagiere zur Abfertigung aufgefordert werden, einfinden.

Wurden das Bahnunternehmen, der Mobilitätsservice im Bahnhof, der Fahrkartenverkäufer oder der Reiseveranstalter nicht mindestens 24 Stunden vor Abfahrt des Zuges über die benötigte Hilfeleistung informiert, müssen sie dennoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die planmäßige Reise zu ermöglichen.

Bahnunternehmen können verlangen, dass Sie in Begleitung reisen, jedoch nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um die bereits geltenden diskriminierungsfreien Zugangsregeln einzuhalten (z. B. aufgrund der Zug- oder Bahnhofsinfrastruktur). Ihre Begleitperson reist kostenlos und erhält, sofern möglich, einen Platz an Ihrer Seite. Für die Mitnahme von Begleithunden gelten die örtlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie reisen.

Warnhinweis

Einige EU-Länder verlangen, dass Hilfeersuchen mindestens 36 statt 24 Stunden im Voraus beim Bahnunternehmen, Mobilitätsservice am Bahnhof, Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter eingehen. In dieser Liste können Sie nachschauen, welche Länder diesen längeren Zeitraum vorschreiben. Die Beförderung kann Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, es sei denn, es bestehen Sicherheitsbedenken oder Sicherheitsbestimmungen, aufgrund derer das Eisenbahnunternehmen Sie nicht befördern darf.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Zugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Bahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Eisenbahnunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fahrgastrechte von Bahnreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Bahnreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Zugreisen (einschließlich Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen) – und darüber, wie Sie diese Rechte notfalls geltend machen können.

Ich reise mit dem Bus

Hilfeleistung

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe, wenn Sie eine Busreise mit einer Gesamtstrecke von 250 km oder mehr planen. Sie haben Anspruch auf Hilfe am Busbahnhof en sowie beim Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus muss das Busunternehmen eine Person Ihrer Wahl kostenlos mitreisen lassen, wenn dadurch Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, die Sie andernfalls an der Reise hindern würden.

Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 36 Stunden vor der Abreise dem Busunternehmen, Reisebüro oder Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Der Reiseveranstalter oder der Busbahnhofbetreiber können verlangen, dass Sie sich vor der geplanten Abfahrt – aber nicht mehr als eine Stunde vorher – an einem bestimmten Ort einfinden.

Warnhinweis

Man darf Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität nicht daran hindern, einen Fahrschein zu kaufen, eine Buchung vorzunehmen oder einzusteigen – es sei denn, gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen verlangen es, oder aufgrund der Infrastruktur kann keine sichere Beförderung gewährleistet werden.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Busreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Busbahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Busunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fahrgastrechte von Busreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Busreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Busreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.

Ich reise mit dem Schiff

Hilfeleistung

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen, während der Fahrt und im Hafen. Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt der Reederei, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Selbst wenn Sie dies nicht getan haben, müssen die Reederei und der Terminalbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen zu helfen.

Wenn Sie in Bezug auf Unterkunft, Sitzplatz oder Hilfeleistung besondere Vorkehrungen benötigen oder medizinische Hilfsmittel mitführen müssen, müssen Sie das dem Reisebüro bei der Buchung mitteilen.

Die Reederei kann verlangen, dass Sie sich aus Gründen der Sicherheit, der Beschaffenheit des Schiffes oder der Hafeninfrastruktur von einer weiteren Person begleiten lassen. Die Begleitperson darf kostenlos mitreisen.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Schiffsreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies den Hafenbehörden oder der Reederei melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Passagierrechte von Schiffsreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Passagierrechten von Schiffsreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Schiffsreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 25/04/2024
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