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Letzter Stand: 12/2011
Wenn Sie als EU-Bürger irgendwo in der EU Produkte oder Dienstleistungen kaufen, darf von Ihnen kein höherer Preis verlangt werden als von einheimischen Bürgern, es sei denn, der Preisunterschied ist gerechtfertigt (nähere Informationen hierzu weiter unten).
Touristische Sehenswürdigkeiten verlangen von Urlaubern manchmal höhere Preise als von Einheimischen. Hierbei handelt es sich um eine unrechtmäßige Diskriminierung, die Sie nicht hinnehmen sollten.
Eine unrechtmäßige Diskriminierung liegt z. B. vor, wenn
Wenn Sie sich einmal in einer solchen Situation befinden, sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen. Die Beratungs- und Hilfsdienste der EU
English können Ihnen dabei helfen.
Einige Preisunterschiede, z. B. höhere Kosten für den Versand von Waren ins Ausland, sind gerechtfertigt.
Bart aus den Niederlanden besucht seinen Freund in Deutschland und geht dort in ein kommunlaes Schwimmbad. Dort muss er einen höheren Eintrittspreis zahlen als Bewohner der Gemeinde, und er fragt sich, ob es sich dabei um einen Fall von unrechtmäßiger Preisdiskriminierung handelt.
In diesem Fall ist der Preisunterschied rechtmäßig. Da das Schwimmbad von der Gemeinde betrieben und mit Gemeindesteuern finanziert wird, haben die Bewohner der Gemeinde bereits einen Beitrag zum Betrieb des Schwimmbads geleistet und profitieren deshalb von niedrigeren Eintrittspreisen.
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen