Fragen und Antworten - Preisbildung und Zahlungen

Wahrscheinlich war in dem Online-Formular, das Sie ausgefüllt haben, vorab der Abschluss einer Versicherung angekreuzt, und Sie haben das Kreuzchen nicht entfernt. Eigentlich ist es Fluggesellschaften in der EU jetzt untersagt, vorab angekreuzte Felder zu verwenden. Wenn Ihnen bei der Online-Buchung eines Fluges eine unklare Preisgestaltung auffällt, können Sie dies den nationalen Behörden in Ihrem EU-Wohnsitzland melden.
NEIN. Wenn Sie in der EU etwas mit Ihrer Kredit- oder Bankkarte bezahlen, dürfen Händler oder Banken Ihnen keine Zusatzentgelte (Preisaufschläge) berechnen, nur weil Sie eine bestimmte Karte benutzen. Diese Regel gilt für alle Käufe in Läden und online in Ihrem Heimatland oder in einem anderen EU-Land.

Allerdings gelten die EU-Vorschriften über Zahlungsdienste nicht für Kredit- und Bankkarten nach dem Drei-Parteien-Verfahren (wie American Express und Diners Club) sowie für Geschäftskarten, bei denen das Konto Ihres Arbeitgebers belastet wird, sodass Ihnen für die Verwendung dieser Karten gegebenenfalls zusätzliche Gebühren berechnet werden.
NEIN. Was der Händler Ihnen mitgeteilt hat, verstößt gegen die EU-Vorschriften, nach denen die Verbraucher in der Lage sein sollten, Nutzen aus den Preisunterschieden innerhalb der EU zu ziehen. Kfz-Hersteller, die getrennte Märkte aufrechterhalten wollen und deshalb Alleinvertriebsvereinbarungen abgeschlossen haben, um zu verhindern, dass Händler Autos an Nichteinwohner verkaufen, verstoßen damit gegen das Gesetz.

Haben Sie einen schriftlichen Beweis darüber, dass der Händler sich weigert, an Sie zu verkaufen, weil Sie nicht in Deutschland wohnen, so sollten Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland Als externen Link öffnen oder Dänemark da en wenden.
NEIN. Nach EU-Recht darf der Händler Sie nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes diskriminieren. Mit anderen Worten muss er, wenn er eine bestimmte Kreditkarte (beispielsweise VISA) aus Spanien akzeptiert, dieselbe Art Kreditkarte aus allen anderen EU-Ländern akzeptieren.

Welche Zahlungsmarken er akzeptiert, darf er selbst entscheiden. Beispielsweise kann er VISA akzeptieren und American Express ablehnen. Dass die Karte in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde, reicht als Grund für eine Ablehnung jedenfalls nicht aus.
Eigentlich dürfen Websites innerhalb der EU Sie nicht ohne Ihre Zustimmung automatisch auf bestimmte Länderseiten ihrer Website weiterleiten. Über eine Länderauswahl oder durch die Eingabe der entsprechenden URL sollten Sie selbst bestimmen können, welche Version der Website Sie besuchen möchten. Melden Sie das Problem dem Netz der Europäischen Verbraucherzentren Als externen Link öffnen , wenn die Website den Zugriff auf andere Länderversionen weiterhin blockiert!

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 19/04/2024
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