Europawahlen

Als Bürger*in eines EU-Landes dürfen Sie bei der Europawahl wählen und sich zur Wahl stellen. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Das letzte Mal wurde im Juni 2024 gewählt. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die Behörden des jeweiligen Landes (siehe unten) oder werfen Sie einen Blick auf die Ergebnisse der Europawahl 2024.

Aktives Wahlrecht

Wenn Sie in Ihrem Heimatland leben, können Sie nur Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die sich dort zur Wahl stellen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land gemeldet sind und dort leben, können Sie

  • Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen, oder
  • Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen.

Warnhinweis

Bei der Europawahl können Sie nur einmal wählen.

Voraussetzungen für die Wahlteilnahme in Ihrem Gastland

Möglicherweise müssen Sie sich für die Europawahl bei den Behörden Ihres Gastlandes ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. In einigen EU-Ländern werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sobald Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, und Sie müssen sich eintragen lassen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den dafür geltenden Fristen, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind.

Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen

Die Möglichkeiten für im Ausland lebende Wählende unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land. Je nach Herkunftsland werden Sie dort:

  • weiterhin als wahlberechtigt geführt;
  • in einem gesonderten Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Staatsangehörige geführt oder
  • aus dem Wählerverzeichnis gelöscht, nachdem Sie eine bestimmte Zeit im Ausland gelebt haben.

Wenn Sie im Ausland leben und Kandidierende in Ihrem Heimatland wählen möchten, erfahren Sie beim Konsulat oder bei der Botschaft vor Ort, welche Bedingungen gelten. Liste der Konsulate und Botschaften

Warnhinweis

Wenn Sie nicht mehr in Ihrem Heimatland leben, können Sie dort möglicherweise nicht mehr an der Europawahl teilnehmen. Informieren Sie sich über die Vorschriften in Ihrem Land.

Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen

Als EU-Bürger*in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes wählen. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis).

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.

Wahlpflicht

Wenn die Teilnahme an Europawahlen in Ihrem Gastland Pflicht ist und Sie nach Ihrer Anmeldung ins Wählerverzeichnis dieses Landes eingetragen wurden, sind Sie verpflichtet, zu wählen – genau wie die Staatsangehörigen des Gastlandes. Informieren Sie sich über die Vorschriften in dem Land, in dem Sie wählen möchten.

Wählen von außerhalb der EU

Wenn Sie außerhalb der EU leben, können Sie in der Regel in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes wählen gehen. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen jedoch nicht, von außerhalb des Heimatlandes zu wählen.

Passives Wahlrecht

Wenn Sie sich bei den Europawahlen selbst zur Wahl stellen, müssen Sie erklären, dass Ihnen das passive Wahlrecht nicht aberkannt wurde und dass Sie in keinem anderen EU-Land kandidieren. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis). Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihrem Gastland zu wählen oder zu kandidieren, können Sie dasselbe nicht in Ihrem Heimatland tun.

Warnhinweis

Sie können bei den Europawahlen nur in einem Land kandidieren.

Voraussetzungen für eine Kandidatur

Als EU-Bürger*in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes kandidieren. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um bei Europawahlen kandidieren zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie.

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 10/06/2024
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