Europawahlen

Als EU-Bürger/in dürfen Sie bei der Europawahl wählen und sich zur Wahl stellen.

Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Jedes EU-Land legt für sich fest, an welchen Tagen in diesem Zeitraum die Wahl dort stattfindet. Auch die Fristen für die Eintragung ins Wählerverzeichnis legen die Länder selbst fest.

Warnhinweis

Haftungsausschluss: Die nachstehenden Fristen gelten nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen EU-Land leben. Gegebenenfalls gelten besondere Bedingungen (zum Beispiel für Briefwahl, Online-Registrierung, Wahl über Bevollmächtigte oder beim Konsulat). Klicken Sie auf den Ländernamen, dann erhalten Sie genauere Informationen. Ist keine Frist genannt, haben die Behörden noch kein Datum angegeben.
Ich lebe in ... ... und möchte Kandidierende aus diesem Land wählen ... und möchte Kandidierende aus meinem Land wählen Wahltermin
Österreich 9. Juni
Belgien 31. März 29. Februar 9. Juni
Bulgarien bg en 40 Tage vorher 25 Tage vorher
Zypern el en 2. April 2. April 9. Juni
Tschechien cs en 40 Tage vorher Wahl aus dem Ausland nicht möglich 7. Juni
Deutschland Automatisch 21 Tage vorher 9. Juni
Dänemark da en 5 Wochen vorher 15 Tage vorher 9. Juni
Estland en et 10. Mai Automatisch 9. Juni
Griechenland el en 29. April 9. Juni
Spanien en es 30. Januar 25 Tage vorher 9. Juni
Finnland en fi sv 21. März Automatisch 9. Juni
Frankreich en fr 3. Mai 3. Mai 9. Juni
Kroatien en hr 30 Tage vorher 10 Tage vorher 9. Juni
Ungarn en hu 24. Mai 31. Mai 9. Juni
Irland en ga 15 Tage vorher Wahl aus dem Ausland nicht möglich 7. Juni
Italien en it 90 Tage vorher Automatisch 8.-9. Juni
Litauen en lt 1. Mai 9. Juni
Luxemburg 55 Tage vorher 40 Tage vorher 9. Juni
Lettland en lv 30 Tage vorher Automatisch 8. Juni
Malta en Wahl aus dem Ausland nicht möglich 8. Juni
Niederlande en nl 23. April 5 Tage vorher 6. Juni
Polen en 3 Tage vorher 3 Tage vorher
Portugal en 3 Tage vorher 3 Tage vorher
Rumänien en ro 60 Tage vorher 9. Juni
Schweden en sv 30 Tage vorher 9. Juni
Slowenien en sl 15 Tage vorher 9. Juni
Slowakei en sk 40 Tage vorher Wahl aus dem Ausland nicht möglich 8. Juni

Genauere Informationen erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes.

Aktives Wahlrecht

Wenn Sie in Ihrem Heimatland leben, können Sie nur Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die sich dort zur Wahl stellen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land gemeldet sind und dort leben, können Sie

  • Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen, oder
  • Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen.

Warnhinweis

Bei der Europawahl können Sie nur einmal wählen.

Voraussetzungen für die Wahlteilnahme in Ihrem Gastland

Möglicherweise müssen Sie sich für die Europawahl bei den Behörden Ihres Gastlandes ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. In einigen EU-Ländern werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sobald Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, und Sie müssen sich eintragen lassen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den dafür geltenden Fristen, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind.

Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Heimatland zur Wahl stellen

Die Möglichkeiten für im Ausland lebende Wählende unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land. Je nach Herkunftsland werden Sie dort:

  • weiterhin als wahlberechtigt geführt;
  • in einem gesonderten Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Staatsangehörige geführt oder
  • aus dem Wählerverzeichnis gelöscht, nachdem Sie eine bestimmte Zeit im Ausland gelebt haben.

Wenn Sie im Ausland leben und Kandidierende in Ihrem Heimatland wählen möchten, erfahren Sie beim Konsulat oder bei der Botschaft vor Ort, welche Bedingungen gelten. Liste der Konsulate und Botschaften.

Warnhinweis

Wenn Sie nicht mehr in Ihrem Heimatland leben, können Sie dort möglicherweise nicht mehr an der Europawahl teilnehmen. Informieren Sie sich über die Vorschriften in Ihrem Land.

Kandidierende wählen, die sich in Ihrem Gastland zur Wahl stellen

Als EU-Bürger/in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes wählen. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis).

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.

Wahlpflicht

Wenn die Teilnahme an Europawahlen in Ihrem Gastland Pflicht ist und Sie nach Ihrer Anmeldung ins Wählerverzeichnis dieses Landes eingetragen wurden, sind Sie verpflichtet zu wählen – genau wie die Staatsangehörigen des Gastlandes. Informieren Sie sich über die Vorschriften in dem Land, in dem Sie wählen möchten.

Wählen von außerhalb der EU

Wenn Sie außerhalb der EU leben, können Sie in der Regel in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes wählen gehen. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen jedoch nicht, von außerhalb des Heimatlandes zu wählen.

Passives Wahlrecht

Wenn Sie sich bei den Europawahlen selbst zur Wahl stellen, müssen Sie erklären, dass Ihnen das passive Wahlrecht nicht aberkannt wurde und dass Sie in keinem anderen EU-Land kandidieren. Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben (z. B. mit einem polizeilichen Führungszeugnis). Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihrem Gastland zu wählen oder zu kandidieren, können Sie dasselbe nicht in Ihrem Heimatland tun.

Warnhinweis

Sie können bei den Europawahlen nur in einem Land kandidieren.

Voraussetzungen für eine Kandidatur

Als EU-Bürger/in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes kandidieren. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um bei Europawahlen kandidieren zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie.

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes.

Auf der Website des Europäischen Parlaments zu den Europawahlen können Sie sich umfassend informieren und nachschauen, wer in den einzelnen Ländern für welche politische Partei kandidiert.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 15/03/2024
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