Häufig gestellte Fragen – Europawahl
Wann ist die nächste Europawahl?
Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2029 statt. Jedes EU-Land entscheidet
innerhalb eines bestimmten Zeitraums über den Wahltermin bzw. die Wahltermine.
Wie sahen die Ergebnisse der jüngsten Europawahl aus?
Die letzte Europawahl fand vom 6. bis zum 9. Juni 2024 statt. Alle Ergebnisse sind
auf der Website des Europäischen Parlaments abrufbar.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger können an den Europawahlen teilnehmen. Allerdings
können Sie nur in einem Land wählen. Wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihres Heimatlandes
(z. B. Österreich) eingetragen sind, Sie jedoch in Deutschland zur Wahl gehen möchten,
müssen Sie das mitteilen und sich ins Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen.
Bin ich verpflichtet, bei der Europawahl zu wählen?
In einigen Ländern gibt es eine Wahlpflicht. Bitte schauen Sie auf der Website der
Wahlbehörde in Ihrem Land nach.
Ab wann darf ich bei der Europawahl wählen?
Die EU-Länder legen selbst das Mindestwahlalter fest. In Österreich, Deutschland und
Malta liegt es bei 16, in Griechenland bei 17 und in allen anderen Ländern bei 18
Jahren. In Belgien können junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr die Teilnahme an der
Europawahl beantragen.
Was müssen EU-Bürger/innen beachten, die im Ausland leben, aber in ihrem Heimatland wählen möchten?
Fast alle EU-Länder gestatten ihren Staatsangehörigen, bei Europawahlen aus dem Ausland
zu wählen. In einigen Ländern müssen sich Wählende dazu bei der Wahlbehörde ihres
Landes registrieren lassen, damit sie per Briefwahl oder bei einer Botschaft oder
einem Konsulat im Ausland wählen dürfen. In anderen Ländern findet die Briefwahl in
Botschaften oder Konsulaten statt.
Ich bin EU-Bürger und lebe in einem anderen EU-Land. Bis wann muss ich mich registrieren lassen, um dort wählen oder mich zur Wahl stellen zu können? Und wie funktioniert das?
Bitte erkundigen Sie sich bei der Wahlbehörde des betreffenden Landes.
Kann ich bei der Europawahl in meinem Wohnsitzland und meinem Heimatland wählen?
Nein. Sie müssen sich für ein Land entscheiden.
Wie oft finden Wahlen zum Europäischen Parlament statt?
Alle 5 Jahre.
Wie viele Abgeordnete hat das Europäische Parlament?
Bei der letzten Europawahl wurden 705 Europa-Abgeordnete („Mitglieder des Europäischen
Parlaments“, MdEP) aus den 27 EU-Ländern gewählt.
Wie viele Sitze haben die einzelnen EU-Länder im Europäischen Parlament?
Das hängt von der Bevölkerungszahl ab. Bei kleineren Ländern wird ein Mindestniveau
an europäischer Vertretung für die EU-Bürger/innen gewährleistet. Die Länder erhalten
mindestens 6 und höchstens 96 Sitze.
Ich wohne dauerhaft in Belgien, habe aber eine doppelte Staatsangehörigkeit Finnland/Niederlande. Wie kann ich wählen?
Sie können Kandidierende aus Belgien, Finnland oder den Niederlanden wählen, müssen
sich aber für ein Land entscheiden. Wenn Sie sich für die finnische oder niederländische
Liste entscheiden, müssen Sie vorab die praktischen Modalitäten klären.
In beiden Ländern, deren Staatsangehörigkeit ich besitze, besteht Wahlpflicht. Was nun?
Nach dem EU-Recht ist es verboten, bei den Europawahlen in mehreren Ländern zu wählen.
In Fällen doppelter Staatsangehörigkeit gilt dies anstelle der Wahlpflicht. Es kann
Sie also kein EU-Land zwingen, dort zu wählen, wenn Sie beschlossen haben, in dem
anderen Land ihrer doppelten Staatsangehörigkeit zur Wahl zu gehen.
Ich lebe außerhalb der EU. Wie kann ich wählen?
Meistens können Sie in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes Ihre Stimme
für die Europawahl abgeben. Ihr Recht auf Wahlteilnahme hängt allerdings von den Wahlvorschriften
Ihres Heimatlandes ab.
Ich bin Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland. Gehe ich in Österreich oder Deutschland zur Wahl? Oder kann ich in beiden Ländern wählen?
Bei der Europawahl können Sie nur in einem Land wählen. Wenn Sie im Wählerverzeichnis
Ihres Heimatlandes Österreich eingetragen sind, Sie jedoch in Deutschland zur Wahl
gehen möchten, müssen Sie das mitteilen und sich in Deutschland ins Wählerverzeichnis
eintragen lassen.
Wer darf bei der Europawahl kandidieren?
Um bei der Europawahl zu kandidieren, müssen Sie EU-Bürger/in sein. Sie können sich
entweder für Ihr Heimatland aufstellen lassen oder, wenn Sie in einem anderen EU-Land
leben, dort kandidieren. Für Sie gelten dieselben Bedingungen wie für Staatsangehörige
dieses Landes.
Wie läuft die Kandidatur ab?
Das ist je nach EU-Land unterschiedlich. Wenn Sie in einem EU-Land kandidieren möchten,
dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen, müssen Sie dieselben Unterlagen beibringen
wie kandidierende Staatsangehörige dieses Landes.
Wo kann ich nachlesen, wie gewählt wird?
Informieren Sie sich auf der Website des Europäischen Parlaments. Sie können auch
Europe Direct kontaktieren.
Kann die EU mir helfen, wenn ich Probleme mit meinem Wahlrecht habe?
Bei „Your Europe Advice“ erhalten Sie persönliche Beratung zu Ihren EU-Rechten. Es
wird geklärt, wie das EU-Recht auf Ihre persönliche Situation Anwendung findet. Falls
nötig, werden Sie für weitere Unterstützung an eine andere Stelle verwiesen. Wenn
eine Behörde in einem anderen EU-Land Ihre EU-Rechte nicht achtet, kann alternativ
auch SOLVIT helfen. Dieser Dienst bemüht sich darum, die Angelegenheit mit der Behörde
gemeinsam zu klären.
Zuletzt überprüft: 03/04/2025