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Letzter Stand: 3/2013
Wenn Sie als EU-Bürger ein Studium in einem anderen EU-Land aufnehmen möchten, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, ob sie die Kosten für Ihre medizinische Versorgung für die gesamte Studiendauer trägt.
Einige nationale Krankenversicherungen tragen die Kosten für Ihre medizinische Versorgung im Ausland nur für einen begrenzten Zeitraum. Wenn dies in Ihrem Fall zutrifft, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in dem Land beantragen, in dem Sie studieren, oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Solange Sie während des Auslandsstudiums durch die Leistungen der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland abgedeckt sind, benötigen Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte
, um bei Ärzten vor Ort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Rückerstattung etwaiger Kosten zu beantragen.
Die Formulare E111 und E128 sind nicht länger gültig. Von nun an müssen Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen.
Zwischen den Systemen in Ihrem Heimatland und dem EU-Land, in dem Sie das Studium aufnehmen, bestehen mit Sicherheit Unterschiede. Beispielsweise sind in einigen Ländern Vorauszahlungen für ärztliche Untersuchungen üblich, wohingegen Sie möglicherweise ein System gewohnt sind, in dem keine unmittelbare Barzahlung erfolgt.
Die Europäische Krankenversicherungskarte erhalten Sie von der Krankenversicherung, bei der Sie entweder selbst oder – im Rahmen einer Familienversicherung – über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner mitversichert sind.
Sie müssen die Europäische Krankenversicherungskarte beantragen, bevor Sie Ihr Auslandsstudium aufnehmen.
Die Krankenversicherung in Ihrem Herkunftsland trägt in einigen Fällen nicht die Kosten für Ihre medizinische Versorgung während eines Auslandsstudiums.
In solchen Fällen müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Gastlandes anmelden.
Der Belgier Wim zog in die Niederlande, um dort einen Hochschulabschluss zu erwerben. Er war im Besitz einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte. Wim hatte vor, neben dem Studium Teilzeit zu arbeiten. In den Niederlanden ist es jedoch für Arbeitnehmer verpflichtend, sich für die nationale Grundkrankenversicherung anzumelden, die im Jahr etwa 1100 Euro kostet, auch wenn sie im Besitz einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte sind. Aufgrund der Kosten für die Grundkrankenversicherung entstanden durch die Teilzeitarbeit Kosten, die Wim nicht vorhergesehen hatte.
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen