Registrierung von Chemikalien in der EU (REACH-Verordnung)

Wenn Sie im EWR pro Jahr eine Tonne oder mehr eines chemischen Stoffes produzieren, müssen Sie dies in der REACH-Datenbank eintragen. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Die REACH-Verordnung gilt für alle Chemikalien; nicht nur für diejenigen, die in industriellen Verfahren benötigt werden, sondern auch für solche, die in unserem Alltag vorkommen, z. B. in Farben, Reinigungsmitteln, Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Die Verordnung betrifft somit die meisten Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Nicht registrierte Stoffe dürfen weder vermarktet noch verwendet werden.

REACH gilt für Sie, wenn Ihr Unternehmen in eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Hersteller: Sie stellen Chemikalien her, entweder für den Verkauf oder für die Belieferung anderer Unternehmen.
  • Importeur: Sie kaufen außerhalb der EU Chemikalien oder Gemische für den Weiterverkauf oder fertige Produkte wie Kleidung, Möbel oder Kunststoffwaren.
  • Groß- oder Einzelhändler: Sie lagern Chemikalien oder Gemische und bringen sie auf den Markt.
  • Nachgeschalteter Anwender: Sie gehen im Zuge Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit mit Chemikalien um.

Zur Einhaltung der Verordnung müssen Sie die Risiken der von Ihnen hergestellten und in der EU/im EWR vertriebenen Stoffe ermitteln und bewältigen.

Bei der Registrierung solcher Stoffe müssen Sie als Hersteller oder Importeur gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nachweisen, wie der jeweilige Stoff sicher verwendet werden kann, und auf einem Sicherheitsdatenblatt mitteilen, welche Risikobegrenzungsmaßnahmen in der Lieferkette notwendig sind.

Wenn Ihr Unternehmen ein nachgeschalteter Anwender ist, haben Sie andere Verpflichtungen. Vor allem müssen Sie die in den Sicherheitsdatenblättern aufgeführten Risikobegrenzungsmaßnahmen treffen. Achten Sie darauf, dass Ihre Anwendungen in den Registrierungsunterlagen angegeben sind, und kommunizieren Sie mit Ihren Lieferanten und Anwendern in der Lieferkette.

Kleine Unternehmen finden auf den Hilfeseiten für KMU auf dem ECHA-Portal nützliche Informationen.

Wie funktioniert REACH?

Mit der REACH-Verordnung wurden neue Vermarktungsregeln für reine Stoffe, Gemische und in Produkten verwendete Stoffe eingeführt. Die Industrie ist damit verantwortlich für die

  • Beherrschung der potenziellen Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch chemische Stoffe und die
  • Bereitstellung angemessener Sicherheitsinformationen für die Anwender in der Lieferkette.

Außerdem ermöglicht die Verordnung der Europäischen Union, erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Als externen Link öffnen hilft bei der Koordinierung und Umsetzung aller erforderlichen Schritte:

  • Die Registrierung Als externen Link öffnen ist obligatorisch für Stoffe, die ein Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder einführen möchte.
  • Bei der Bewertung Als externen Link öffnen überprüft die ECHA die Informationen in den Registrierungsunterlagen und alle Versuchsvorschläge, um unnötige Versuche – insbesondere Tierversuche – auszuschließen. Die nationalen Behörden bewerten die Stoffe im Hinblick auf spezielle Gesundheits- und Umweltrisiken.
  • Eine Zulassung Als externen Link öffnen ist für bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe erforderlich, um sicherzustellen, dass ihre Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt werden, sobald diese wirtschaftlich vertretbar und technisch machbar sind.
  • Beschränkung Als externen Link öffnen kann eine Begrenzung oder ein Verbot der Herstellung, der Vermarktung oder Anwendung bestimmter Stoffe bedeuten, wenn sie ein unannehmbares Gesundheits- oder Umweltrisiko sind.

Gebühren und Entgelte

Für REACH sind Gebühren und Entgelte zu entrichten. Die Beträge und Fristen hängen vom konkreten Fall ab. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen ermäßigte Gebühren und Entgelte. Ihr Unternehmen muss außerdem weitere Kosten im Zusammenhang mit REACH berücksichtigen, z. B. für:

  • Datenaustausch
  • Stoffsicherheitsbeurteilungen
  • Suche nach Ersatzstoffen für bestimmte Stoffe

Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Akteuren – darunter eine frühzeitige Vorbereitung – kann Ihre Kosten erheblich senken.

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Zuletzt überprüft: 22/02/2024
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