Fragen und Antworten - Registrierung von Chemikalien in der EU (REACH-Verordnung)
Was ist REACH?
REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals“, d. h. die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH ist eine Verordnung, mit der die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen, geschützt werden sollen. Ihr Unternehmen ist von der REACH-Verordnung betroffen, wenn Sie ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender von Chemikalien in der EU sind.
Was sind die wichtigsten Anforderungen der REACH-Verordnung?
Zu den wichtigsten Anforderungen der REACH-Verordnung gehören:
- Registrierung: Bevor Sie chemische Stoffe in Mengen von einer Tonne pro Jahr (oder mehr) herstellen oder einführen, müssen Sie diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren.
- Bewertung: Die ECHA bewertet die Informationen in Ihrem Registrierungsdossier, um die Risiken zu beurteilen.
- Zulassung: Für bestimmte als besonders besorgniserregend eingestufte Stoffe (SVHC) ist eine Zulassung für bestimmte Verwendungen erforderlich.
- Einschränkung: Durch REACH können Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter Stoffe auferlegt werden.
Welche Rolle spielt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)?
Die ECHA verwaltet die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung. Sie ist unter anderem für das Registrierungsverfahren sowie für die Auswertung der Daten, die Ausarbeitung von Leitlinien und technische Unterstützung zuständig, um Ihnen bei der Einhaltung der Verordnung zu helfen.
Wer kann einen Stoff registrieren?
Der Registrant muss eine im EWR ansässige natürliche oder juristische Person sein, die den Stoff herstellt oder einführt bzw. zum Alleinvertreter en bestellt wurde. Falls zwei verschiedene Unternehmen denselben Stoff herstellen und einführen, müssen sie ihre Registrierung gemeinsam einreichen. Grundlage dafür ist der Grundsatz „ein Stoff – eine Registrierung“.
Wie registriere ich einen Stoff?
Das Sammeln von Informationen zu den Eigenschaften und Verwendungen der Stoffe obliegt dem Hersteller oder Importeur. Er muss beurteilen, welche Gefährdungen und potenziellen Risiken von diesen Stoffen ausgehen und wie diese zu beherrschen sind, und diese Informationen in einem Registrierungsdossier an die ECHA übermitteln. Um die Registrierung zu starten, müssen Sie alle einschlägigen Schritte auf der ECHA-Website en durchlaufen.
Was ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB)?
Das Sicherheitsdatenblatt en ist ein Dokument, das detaillierte Angaben zu den Eigenschaften eines chemischen Stoffes oder Gemisches enthält. Es enthält Informationen zu den Gefahren, zur sicheren Handhabung und zu Sofortmaßnahmen im Falle eines Unfalls. Wenn Sie ein Lieferant sind, müssen Sie gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Was sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)?
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind Stoffe, die schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben können. Beispiele hierfür sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe. Diese Stoffe unterliegen einem strengen Zulassungsverfahren.
Was ist mit Stoffen, die in Mengen von weniger als einer Tonne im Jahr hergestellt oder eingeführt werden?
Der Schwellenwert von einer Tonne jährlich betrifft nur die Registrierung. Es gibt im Rahmen der REACH-Verordnung jedoch zahlreiche Verpflichtungen, die ungeachtet der Menge gelten. Dazu zählen Beschränkungen, die Zulassung und die Kommunikation in der Lieferkette (z. B. durch Sicherheitsdatenblätter). Mehr dazu auf der ECHA-Website en .
Sieht die REACH-Verordnung Pflichten für Unternehmen außerhalb der EU oder des EWR vor?
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU oder des EWR haben keine Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung. Die Befolgung der REACH-Verordnung obliegt dem Importeur, der Stoffe von einem Unternehmen außerhalb der EU oder des EWR bezieht. Nicht in der EU bzw. im EWR ansässige Hersteller oder Formulierer, die Stoffe in die EU einführen, können einen „Alleinvertreter“ bestellen, der die Verpflichtungen für Importeure erfüllt. Weitere Hinweise zu den Alleinvertretern bietet der entsprechende Abschnitt der „Fragen und Antworten en “.
Wo finde ich weitere Antworten zur REACH-Verordnung?
Auf der ECHA-Seite mit „Fragen und Antworten“ en finden Sie eine vollständige Übersicht und Antworten auf all Ihre Fragen.