Fragen und Antworten - Dokumente und Formalitäten für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs

NEIN. Das können Sie nur, wenn Sie vorhaben, Belgien vor Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Ankunft wieder zu verlassen. Sie müssen Ihr Auto generell in dem Land anmelden, in dem Sie leben.

Wenn Sie regelmäßig als Grenzgänger pendeln, können Sie Ihr Auto in Deutschland zulassen, wo Sie leben.

JA. Wenn Sie auch in Belgien arbeiten, dürfen Sie Ihren Firmenwagen dort auch für private Zwecke benutzen. Das gilt auch, wenn Sie selbständig erwerbstätig sind (sich also selbst einen Firmenwagen zur Verfügung stellen), sofern Sie Ihren Firmensitz in Luxemburg haben.

NEIN. Sie können Ihr Auto nur in dem Land anmelden, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.

NEIN. Das können Sie nicht, da Sie keinen ständigen Wohnsitz in Griechenland haben. Aber sie können Sie daran hindern, Ihr Auto zu vermieten oder auch nur dort lebenden Personen zu leihen. Sie selbst, Verwandte oder Freunde auf Besuch können Ihr Auto fahren – Bewohner Griechenlands aber nur, wenn Sie selbst mit im Auto sitzen. Es mag schwierig sein, ein in Irland zugelassenes Auto in Griechenland zu versichern, Sie sollten jedoch die besonderen Umstände erläutern.

NEIN. Das brauchen Sie nicht, wenn Sie nur zum Studium in Irland sind. Wenn Sie aber während Ihres Aufenthalts auch arbeiten oder nach Ihrem Studium dort bleiben, müssen Sie Ihr Auto in Irland anmelden.

JA. Da Ihr Aufenthalt – voraussichtlich – länger als 6 Monate dauert, pendeln Sie nicht zwischen den beiden Ländern.

Obwohl das Auto letztlich in Frankreich angemeldet werden muss, brauchen Sie dennoch deutsche Nummernschilder, um mit dem Auto zurück nach Frankreich zu fahren. Handelt es sich um einen Neuwagen, sollten Sie sich Überführungsnummernschilder besorgen. Dann brauchen Sie in Deutschland keine MwSt. zu zahlen. Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie wahrscheinlich eine normale deutsche Zulassung, selbst für einen kurzen Zeitraum. Ziehen Sie in Erwägung, sich das Auto nach Frankreich liefern zu lassen, um die Anmeldung in Deutschland zu vermeiden, und vergleichen Sie die Kosten.

Das EU-Typgenehmigungsverfahren soll gewährleisten, dass Anhänger und Wohnwagen die technischen Sicherheitsanforderungen der EU erfüllen. Wenn Ihr Anhänger oder Wohnwagen eine EU-Konformitätsbescheinigung hat, bedeutet das, dass der Prototyp Ihres Anhängers (oder Wohnwagens) bereits von der zuständigen Behörde in dem Land geprüft wurde, die die Typgenehmigung gewährt hat. Daher können die spanischen Behörden für Zwecke der Zulassung oder Inbetriebnahme keine zusätzliche Typgenehmigung oder technische Unterlagen verlangen. Sie könnten jedoch eine technische Prüfung verlangen, um sicherzustellen, dass der Anhänger (oder Wohnwagen) nach der Auslieferung an Sie nicht verändert wurde.

Die Hersteller müssen beim Kauf eines Fahrzeugs eine EU-Konformitätsbescheinigung mitgeben. Da Sie die Bescheinigung nicht haben, brauchen Sie das Original oder ein Duplikat vom Fahrzeughersteller (möglicherweise über Ihren Händler – wahrscheinlich müssen Sie dafür zahlen). In den meisten Fällen sollte Ihnen der offizielle Importeur Ihrer Marke in Italien helfen können.

NEIN. Die EU-Konformitätsbescheinigung ist eine Erklärung des Herstellers, dass das beschriebene Fahrzeug am Fließband unter seiner Verantwortung zusammengebaut wurde und den Anforderungen des EU-Rechts entspricht. Ein individualisiertes Fahrzeug müsste nach dem nationalen Recht im EU-Land der Anmeldung gesondert genehmigt werden. Wird ein individuell angepasstes Fahrzeug ausgeführt, so verlangen die zuständigen Behörden im Empfängerland spezielle technische Prüfungen oder Bescheinigungen. Sie können sogar eigene Prüfungen nach Landesrecht durchführen, bevor sie es zulassen.

Die Zulassung kann schwieriger sein, wenn Ihr Auto vor 1996 hergestellt wurde, da es dann wahrscheinlich keine EU-Konformitätsbescheinigung hat. Ihre irischen Dokumente gelten nur in Irland, und die portugiesischen Behörden können durchaus einige technische Anpassungen an Ihrem Wagen verlangen. Diese Änderungen müssen im Verhältnis zu den Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen stehen, die sie gewährleisten sollen. Viele EU-Länder haben spezielle Vorschriften mit vereinfachten Verfahren für Oldtimer, die nur gelegentlich am Straßenverkehr teilnehmen.

Möglicherweise. Die spanischen Behörden können eine Zulassungsprüfung verlangen, bevor sie es dort anmelden können. Aber nur, wenn

  • eine solche bei einer Änderung des Fahrzeughalters auch für spanische Einheimische vorgeschrieben ist;
  • die Prüfung keiner Prüfung entspricht, der Ihr Auto bereits in Portugal unterzogen wurde;
  • die Frist der regelmäßigen obligatorischen Prüfung in Portugal überschritten ist.

Die Zeitspanne zwischen obligatorischen Zulassungsprüfungen ist von Land zu Land unterschiedlich. Doch selbst wenn Ihre letzte Prüfung in Portugal nach portugiesischem Recht noch gültig ist, müssen Sie sich nach der in Spanien vorgeschriebenen Zeitspanne richten.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 02/01/2023
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