Mehrwertsteuervorschriften und -sätze: Normalsatz, Sondersätze und ermäßigte Sätze

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die zur Verwendung oder zum Verbrauch in der EU gekauft und verkauft werden.

Es gibt zwar EU-weit geltende allgemeine Vorschriften zur Mehrwertsteuer, deren Anwendung in den EU-Ländern ist jedoch nicht vollständig einheitlich. In den meisten Fällen müssen Sie auf sämtlichen Stufen der Versorgungskette einschließlich des Verkaufs an den Endverbraucher auf alle Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer entrichten. Darunter fällt der gesamte Produktionsprozess vom Anfang bis zum Ende, also z. B. Einkauf von Komponenten, Transport, Montage, Beschaffungen, Verpackung, Versicherung und Versand an den Endverbraucher.

Wann wird Mehrwertsteuer erhoben?

Bei in der EU ansässigen Unternehmen unterliegen die meisten An- und Verkäufe von Waren innerhalb der EU der Mehrwertsteuer. In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer in dem EU-Land erhoben und geschuldet, in dem die Waren vom Endverbraucher verbraucht werden. Analog dazu wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt erhoben, zu dem sie in einem EU-Land erbracht werden.

Auf Warenausfuhren in Länder außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer erhoben. In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer im Einfuhrland erhoben und geschuldet, und Sie brauchen als Ausführer keine Mehrwertsteuer zu erklären. Bei der Ausfuhr von Waren müssen Sie jedoch deren Verbringung in Drittländer außerhalb der EU belegen. Als Beleg gegenüber Ihrer Steuerbehörde kann die Kopie einer Rechnung, eines Beförderungspapiers oder eines Einfuhrzollpapiers dienen.

Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die volle Abzugsfähigkeit von ggf. bei einem damit verbundenen Einkauf im Vorfeld der Ausfuhr entrichteter Mehrwertsteuer. Mit lückenhaften Nachweisen haben Sie bei der Warenausfuhr eventuell keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuervorschriften auf nationaler Ebene

Die Mehrwertsteuervorschriften können in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich angewandt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Vorschriften in dem Land, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

Online-Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung

Wenn Ihr Unternehmen in der EU registriert ist, können Sie Ihre Umsatzsteuererklärung in den folgenden EU-Ländern (in den meisten Regionen) online abgeben:

Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt. Der nachstehenden Tabelle können Sie die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen. Die Angaben sind jedoch unverbindlich, daher wird empfohlen, die jeweils aktuellen Steuersätze bei der zuständigen Steuerbehörde zu erfragen.

Mehrwertsteuersätze

In den EU-Ländern werden verschiedene Arten von Mehrwertsteuersätzen angewandt. Der Steuersatz ist abhängig vom verkauften Produkt bzw. der erbrachten Dienstleistung. Ferner bestehen Sondersätze auf der Grundlage von Mehrwertsteuersätzen, die vor dem EU-Beitritt des betreffenden Landes festgesetzt worden sind.

Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern

Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt. Der nachstehenden Tabelle können Sie die bei Redaktionsschluss bekannten Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen. Die jeweils aktuellen Steuersätze erfragen Sie bitte bei der zuständigen Steuerbehörde Ihres Landes.

Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Ländern (Stand 23. März 2022)
Land Ländercode Normalsatz Ermäßigter Satz Stark ermäßigter Satz Zwischensatz
Österreich AT 20 10 / 13 - 13
Belgien BE 21 6 / 12 - 12
Bulgarien BG 20 9 - -
Zypern CY 19 5 / 9 - -
Tschechien CZ 21 10 / 15 - -
Deutschland DE 19 7 - -
Dänemark DK 25 - - -
Estland EE 20 9 - -
Griechenland EL 24 6 / 13 - -
Spanien ES 21 10 4 -
Finnland FI 24 10 / 14 - -
Frankreich FR 20 5,5 / 10 2,1 -
Kroatien HR 25 5 / 13 - -
Ungarn HU 27 5 / 18 - -
Irland IE 23 9 / 13,5 4,8 13,5
Italien IT 22 5 / 10 4 -
Litauen LT 21 5 / 9 - -
Luxemburg LU 17 8 3 14
Lettland LV 21 12 / 5 - -
Malta MT 18 5 / 7 - -
Niederlande NL 21 9 - -
Polen PL 23 5 / 8 - -
Portugal PT 23 6 / 13 - 13
Rumänien RO 19 5 / 9 - -
Schweden SE 25 6 / 12 - -
Slowenien SI 22 5 / 9.5 - -
Slowakei SK 20 10 - -

Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt. Dieser darf 15 % nicht unterschreiten.

Ermäßigter Satz

Auf den Verkauf bestimmter Güter und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Sätze (auf der Grundlage der Liste in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie) angewandt werden. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sind hiervon überwiegend ausgenommen. Die hier genannten ermäßigten Steuersätze dürfen 5 % nicht unterschreiten.

Sondersteuersätze

Einige EU-Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sonder-Mehrwertsteuersätzen belegen, nämlich diejenigen Länder, die diese Sondersätze am 1. Januar 1991 angewandt haben.

Die Sondersätze waren ursprünglich als Übergangsregelung für eine reibungslosere Umstellung auf die Mehrwertsteuervorschriften der EU beim Inkrafttreten des EU-Binnenmarkts am 1. Januar 1993 gedacht und sollten schrittweise auslaufen.

Es gibt drei Arten von Sondersätzen:

  • Stark ermäßigter Satz
  • Nullsatz
  • Zwischensatz

Stark ermäßigter Satz

Stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze von weniger als 5 % werden in bestimmten EU-Ländern auf Umsätze einer begrenzten Reihe von Waren und Dienstleistungen angewandt.

Nullsatz

Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze einen Nullsatz an. Bei Anwendung eines Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer abführen, Sie können jedoch Mehrwertsteuer, die Sie bei unmittelbar mit dem betreffenden Umsatz verbundenen Einkäufen selbst entrichtet haben, in Abzug bringen.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“ oder „Parksatz“)

Einige EU-Länder wenden Zwischensätze auf bestimmte Umsätze von in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht enthaltenen Waren und Dienstleistungen an. Die betreffenden Länder können auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anwenden, sofern diese mindestens 12 % betragen.

Siehe auch

Für Unternehmen und Unternehmer
Für Verbraucher und Arbeitnehmer

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 07/07/2022
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