Berufsqualifikationen: Dokumente für Ihren Antrag auf Anerkennung

Nachweis der Staatsangehörigkeit / Identitätsnachweis

Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Daneben benötigen Sie

  • falls Ihr Name sich geändert hat und auf den verschiedenen Dokumenten, die Sie hochladen, ein anderer Name steht: eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen einschlägigen Dokuments;
  • falls Ihr Geburtsort in Ihrem Reisepass oder Personalausweis nicht angegeben ist: eine Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis Ihres Geburtsorts;
  • falls Sie nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen: ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind oder in einem EU-Land den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten oder Flüchtlings haben oder Inhaber einer Blauen Karte der EU oder eines anderen einschlägigen Nachweises darüber sind, dass Sie eventuell die EU-Rechte in Anspruch nehmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen nationalen Behörden bg .

Übersetzungen von Personalausweisen und Reisepässen sind nicht erforderlich; Behörden können aber Übersetzungen anderer Dokumente verlangen.

Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung

Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder eines Berufsverbands, eine Kopie der beruflichen Zulassung, ein Auszug aus einem Unternehmensregister oder ein anderer Beleg dafür, dass Sie die Voraussetzungen für die Ausübung Ihres Berufs in Ihrem Heimatland erfüllen und Ihnen diese nicht verboten wurde (d. h. dass Sie in Ihrem Heimatland „rechtmäßig niedergelassen" sind).

Wenn das Dokument von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde, darf eine Übersetzung nur bei berechtigten Zweifeln verlangt werden. Wurde es nicht von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt, können die Behörden eine Übersetzung verlangen.

Ausbildungsnachweis oder Nachweis der beruflichen Eignung

Eine Kopie Ihres Diploms/Abschlusszeugnisses oder eines anderen Befähigungsnachweises.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Warnhinweis

Krankenpfleger/-schwestern oder Apotheker/-innen: Wenn Ihr Berufsabschluss hier (Anhang V) aufgeführt ist und Ihre Ausbildung nach dem angegebenen Bezugsdatum begonnen hat, gilt für Sie die automatische Anerkennung, und Sie benötigen keine Übersetzung, wenn Ihr Abschluss in Ihrem derzeitigen Heimatland ausgestellt wurde.

In den Genuss der automatischen Anerkennung kommen Sie als Krankenschwester/-pfleger oder Apotheker/-in auch, wenn Sie Anspruch auf eines der folgenden Dokumente haben:

  • Konformitätsbescheinigung – eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihre Qualifikation den harmonisierten EU-Mindestanforderungen an die Ausbildung genügt;
  • Bescheinigung über eine Änderung der Bezeichnung eines Befähigungsnachweises – ein Dokument, das die Änderung der Bezeichnung Ihres Befähigungsnachweises bescheinigt, wenn dieser den einheitlichen EU-Mindestanforderungen an die Ausbildung genügt, aber der genaue Titel nicht auf der Liste steht;
  • Bescheinigung der erworbenen Rechte – eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Beruf während der letzten fünf Jahre vor dem Datum der Bescheinigung mindestens drei Jahre in Folge ausgeübt haben, auch wenn Ihr Befähigungsnachweis den EU-Mindestanforderungen an die Ausbildung nicht genügt.

Wenn diese Dokumente von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt wurden, darf eine Übersetzung nur bei berechtigten Zweifeln verlangt werden. Wurden sie nicht von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt, können die Behörden eine Übersetzung verlangen.

Zuverlässigkeitsnachweis / Leumundszeugnis / Bescheinigung über Konkursfreiheit

Eine von einer zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland ausgestellte Bescheinigung über Zuverlässigkeit oder guten Leumund und/oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen Sie kein Konkursverfahren eröffnet worden ist.

Falls die Behörden Ihres Herkunftslandes diese Unterlagen nicht ausstellen, müssen Sie ggf. eine von einer zuständigen Behörde oder einem Notar beglaubigte eidliche Erklärung vorlegen.

Wenn das Dokument von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde, darf eine Übersetzung nur bei berechtigten Zweifeln verlangt werden. Wurde es nicht von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt, können die Behörden eine Übersetzung verlangen.

Nachweis des Nichtbestehens eines – auch befristeten – Berufsverbots

Nachweis darüber, dass Sie weder vorübergehend noch endgültig von der Ausübung Ihres Berufs ausgeschlossen sind bzw. nicht strafrechtlich verurteilt wurden.

Wenn das Dokument von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde, darf eine Übersetzung nur bei berechtigten Zweifeln verlangt werden. Wurde es nicht von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt, können die Behörden eine Übersetzung verlangen.

Gesundheitsnachweis

In Ihrem Heimatland ausgestellte ärztliche oder behördliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Bankbescheinigung über die finanzielle Leistungsfähigkeit oder gleichwertiger Beleg (Kontoauszüge usw.).

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Nachweis eines Versicherungsschutzes

Kopie der Versicherungspolice, Versicherungsvertrag, anderer Nachweis über den Versicherungsschutz oder anderer Nachweis über kollektiven Versicherungsschutz für die berufliche Haftpflicht.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Weitere Informationen über Dauer und Inhalt der Ausbildung

Lehrplan, Abschrift der Studiendaten, Diplomzusatz oder anderer Beleg der Gesamtstudiendauer und der studierten Fächer mit deren relativer zeitlicher Gewichtung sowie gegebenenfalls die Aufteilung auf theoretische und praktische Ausbildungskomponenten.

Warnhinweis

Diese Unterlagen müssen nicht vorgelegt werden, wenn Sie Krankenschwester/-pfleger oder Apotheker/-in sind und unter die automatische Anerkennung fallen.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Sonstige einschlägige Ausbildung

Nachweis über kontinuierliche berufliche Weiterbildung, Teilnahme an Seminaren, sonstige Fortbildung und lebenslanges Lernen.

Warnhinweis

Sie sind nicht verpflichtet, diese Informationen mit Ihrem Antrag vorzulegen. Allerdings kann die Vorlage das Risiko verringern, dass die Behörden des Aufnahmestaats von Ihnen verlangen, sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren, bevor sie Ihre Qualifikation anerkennen.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Berufserfahrung

  • Falls Sie aus einem Land kommen, in dem Ihr Beruf oder Ihre Ausbildung nicht reglementiert ist, ein Nachweis darüber, dass Sie während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang in Vollzeitbeschäftigung (oder für einen entsprechenden Zeitraum in Teilzeit) Ihren Beruf ausgeübt haben, mit eindeutiger Angabe der betreffenden beruflichen Tätigkeit. Dabei kann es sich um eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, um Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen von Arbeitgebern oder andere einschlägige Belege handeln, sofern aus ihnen die betreffenden Tätigkeiten deutlich hervorgehen.

    Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.
  • Falls Ihr Befähigungsnachweis nicht aus einem EU-Land stammt, einen Nachweis darüber, dass Sie über mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, mit eindeutiger Angabe Ihrer beruflichen Tätigkeit. Dieses Dokument sollte von der zuständigen Behörde in der EU bzw. im EWR ausgestellt worden sein, die erstmals Ihre Drittlands-Berufsqualifikation anerkannt hat. Kann die Behörde dies nicht tun, weisen Sie Ihre Berufserfahrung bitte anderweitig nach.

    Wenn das Dokument von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde, darf eine Übersetzung nur bei berechtigten Zweifeln verlangt werden. Wurde es nicht von einer nationalen Stelle in Ihrem Heimatland ausgestellt, können die Behörden eine Übersetzung verlangen.
  • In allen anderen Fällen ist der Nachweis der Berufserfahrung für einen Antrag nicht obligatorisch. Allerdings kann die Vorlage von Behörden- oder Arbeitgeberbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen oder sonstiger Belege das Risiko verringern, dass die Behörden des Aufnahmestaats von Ihnen verlangen, sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren, bevor sie Ihnen die Ausübung Ihres Berufes erlauben.

    Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Informationen über gleichgestellte Ausbildungsgänge

Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass Sie nach nationalem Recht zur Ausübung Ihres Berufs in Ihrem Heimatland befugt sind, obwohl Ihre Ausbildung nicht mehr den geltenden nationalen Vorschriften entspricht.

Übersetzungen: Die Behörden können eine Übersetzung dieses Dokuments verlangen.

Sonstige Unterlagen (fakultativ)

Sie können auch einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse, einen Lebenslauf usw. hochladen. Ihre Antrag wird nicht auf der Grundlage dieser Dokumente geprüft.

Übersetzungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber auf freiwilliger Basis bereitgestellt werden.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 14/02/2024
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