Fragen und Antworten - Finanzielle Unterstützung für Praktika

MÖGLICHERWEISE. Solange Sie in Frankreich wohnen und die von der nationalen Arbeitsvermittlung festgelegten Bedingungen erfüllen, behalten Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Berufsausbildung absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen beschränkten Zeitraum Anspruch auf weiteren Bezug dieser Leistungen haben. Die nationale Arbeitsvermittlung darf Ihnen die Zahlung Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht allein deshalb verweigern, weil die Ausbildung in einem anderen EU-Land erfolgt. Eine Verweigerung ist jedoch zulässig, wenn das Ausbildungsprogramm besondere Kriterien nicht erfüllt, die im französischen Recht vorgesehen sind.

NEIN. Die Arbeitslosenunterstützung wird nicht außerhalb Irlands ausgezahlt.Der irische Staat + könnte jedoch eine andere Art der Unterstützung ( Unterstützung für den Lebensunterhalt) während Ihres Auslandsaufenthaltes gewähren – Sie müssen sich dort aber selbst erkundigen, ob Sie dafür in Frage kommen. Studienstipendien oder ‑darlehen der norwegischen oder niederländischen Regierung können Sie erst erhalten, wenn Sie in einem dieser Länder ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben (nachdem Sie dort mindestens 5 Jahre gewohnt haben).
Wenn Sie für den gesamten Zeitraum in einer von Deutschland anerkannten oder finanzierten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und der Hauptzweck ihres Aufenthalts die Teilnahme am Sprachkurs ist, dann würde Ihr Aufenthalt eine Berufsausbildung darstellen, und Sie würden als Student gelten. Ist der Hauptzweck ihres Aufenthalts jedoch das Praktikum, dann würde Ihr Aufenthalt als solches behandelt.

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Zuletzt überprüft: 21/06/2024
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