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Letzter Stand: 06/2012
Zum einen darf beim Kauf eines Fahrscheins der Preis nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort bzw. der Stelle des Erwerbs abhängen.
Zum anderen haben Sie auch bestimmte Rechte, wenn nicht alles nach Plan verläuft. Wenn sich Ihr Flug verspätet, wenn er annulliert wird oder wenn Sie Ihre Flugreise wegen Überbuchung nicht wie geplant antreten können, haben Sie Ansprüche …
… und zwar immer dann, wenn Sie
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf
Erhebliche Verspätung – Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)
Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren.
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung.
Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:
Flüge innerhalb der EU
Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land
Die Entfernung wird vom Startflughafen aus ermittelt, von dem Sie den Flug nicht antreten konnten. Dieser kann vom eigentlichen Ausgangspunkt Ihrer Reise abweichen.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat, kann die Entschädigungszahlung ggf. um 50 % verringert werden.
Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn
Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haben Sie möglicherweise kein Recht auf Entschädigung; der Fluganbieter muss Ihnen jedoch die Wahl geben zwischen
Selbst bei außergewöhnlichen Umständen sind die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, Sie bei Bedarf zu unterstützen, während Sie auf eine alternative Beförderung warten.
Reichen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte
Deutsch
español
français
italiano
polski
bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein und bewahren Sie eine Kopie auf.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde
in dem EU-Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Falls der Vorfall sich an einem Abflug-Flughafen in einem Nicht-EU-Land ereignete, aber eine EU-Fluggesellschaft beteiligt war, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde
in dem EU-Land einreichen, in das Sie eingereist sind.
Aufgegebenes Gepäck
Wenn Ihr Reisegepäck verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig eintrifft, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu ca. 1 220 Euro.
Ausnahme: Der Schaden ist durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden.
Handgepäck (einschließlich persönlicher Gegenstände)
Die Fluggesellschaft haftet, wenn sie den Schaden verursacht hat.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks geltend machen (bzw. innerhalb von 21 Tagen, wenn Ihr Gepäck verspätet angekommen ist).
Wenn Sie anderweitige rechtliche Maßnahmen ergreifen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt Ihrer Gepäckstücke tun.
Wenn Sie auf Ihrer Reise teure Wertgegenstände mit sich führen, können Sie mit der Fluggesellschaft ggf. eine höhere Haftungsgrenze (mehr als 1 223 Euro) vereinbaren, indem Sie spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgeben; diese ist jedoch mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden. Noch besser ist jedoch der Abschluss einer privaten Reiseversicherung.
Für diese besondere Erklärung ist keine Vorlage verfügbar. Es obliegt den Fluggesellschaften, ein entsprechendes Formblatt bereitzustellen.
Wenn Sie über das Internet einen Flug buchen, muss der Gesamtpreis des Flugscheins – einschließlich aller obligatorischen Kosten wie Steuern und Gebühren – von Anfang an sichtbar sein, damit Sie die Preise verschiedener Fluggesellschaften vergleichen und auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen können.
Neben dem Endpreis müssen mindestens die folgenden Informationen klar ersichtlich sein: Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren, sonstige Gebühren, Zuschläge oder Entgelte (z. B. für Sicherheit oder Treibstoff).
Alle optionalen Zusatzleistungen müssen deutlich als solche ausgewiesen werden und dürfen nur nach ausdrücklicher Wahl angerechnet werden.
Reichen Sie bei der zuständigen nationalen Behörde
im Land Ihres Wohnsitzes in der EU Beschwerde ein.
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?