Aufenthaltsrechte
Als EU-Bürger*in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land zu leben, egal ob sie dort arbeiten, studieren, in Rente oder auf Arbeitssuche sind. Informieren Sie sich unten über die Verwaltungsverfahren, die Sie beachten müssen.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Als EU-Bürger*in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen.
Sie können sich bis zu drei Monate lang ohne Registrierung als Einwohner*in in einem anderen EU-Land aufhalten. Einige EU-Länder können jedoch verlangen, dass Sie Ihre Anwesenheit in dem Land melden. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie voraussichtlich Ihren Wohnsitz anmelden.
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In vielen EU-Ländern müssen Sie stets einen Ausweis mit sich führen und könnten mit einer Geldstrafe belegt oder vorübergehend festgenommen werden, wenn Sie diesen zu Hause lassen. Allerdings können Sie nicht allein aus diesem Grund zur Rückkehr in Ihr Heimatland gezwungen werden.
Informieren Sie sich, ob Sie in Ihrem Gastland Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich haben müssen:
Wählen Sie ein Land aus
Daueraufenthalt
Wenn Sie sich rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in diesem Land. Prüfen Sie, welche Rechte Sie in Ihrer Situation haben:
Ich möchte:
Wenn Sie Staatsangehörige*r eines Nicht-EU-Landes sind und Sie für eine Arbeit oder ein Studium in die EU ziehen möchten, finden Sie alle praktischen Informationen auf dem EU-Zuwanderungsportal en.
Angehörige mit Unionsbürgerschaft
Einbürgerung
Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung (Erwerb der Staatsbürgerschaft Ihres Gastlandes) haben, schauen Sie auf unserer Seite zum Thema Einbürgerung nach.