Fragen und Antworten - Hochschule: Zulassung und Aufnahme

JA. Die zuständigen Behörden können Bewerbern eine Sprachprüfung auferlegen. Solche Regeln sind jedoch in angemessener Weise anzuwenden und müssen Ausnahmen zur Berücksichtigung persönlicher Umstände zulassen, etwa, wenn Sie bereits in einem Land gelebt oder gearbeitet haben, in dem dieselbe Sprache gesprochen wird.

MÖGLICHERWEISE. Die Anerkennung akademischer Qualifikationen obliegt der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Regierungen. Die Europäische Kommission kann nur dann tätig werden, wenn

  • die Verweigerung der Anerkennung einer Qualifikation eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt oder
  • unverhältnismäßig lange oder kostspielige Verfahren sich als Einschränkung Ihrer Freizügigkeit deuten lassen.

Möglicherweise kann Ihnen das ENIC-NARIC en -Zentrum im Gastland (ein europaweites Netz für die Anerkennung akademischer Grade) dabei helfen, indem es Verbindung mit seinem Gegenpart in Ihrem Land aufnimmt.

im Prinzip können Sie eine Hochschule in einem anderen EU-Land besuchen. Bedenken Sie aber, dass es jedem Land freisteht festzulegen, welche höhere Schulbildung künftige Studierende für die Hochschulzulassung benötigen. Dies wird in den Informationen für potenzielle Bewerber/-innen der Hochschule erklärt, bei der Sie sich bewerben möchten.

Das hängt vom Land, der Hochschule und dem Studiengang selbst ab. In der Regel müssen Sie Folgendes vorlegen können:

  • die Originale all Ihrer einschlägigen akademischen Qualifikationen
  • einen Lebenslauf (z. B. den Europass-Lebenslauf – ein Musterlebenslauf, mit dem Sie Ihren Bildungsweg in einer Weise präsentieren können, die überall in Europa verstanden wird).
Dafür gibt es keine EU-Vorschriften. Eine Universität darf sehr wohl von ihren Studierenden verlangen, dass sie Vorlesungen und Seminare regelmäßig besuchen. Sie kann also durchaus der Auffassung sein, dass Studierende nicht gleichzeitig in zwei gleichermaßen anspruchsvollen Hochschulstudiengängen eingeschrieben sein können.

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Zuletzt überprüft: 12/04/2024
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