Fragen und Antworten - Roaming: Smartphone-Nutzung in der EU

JA. Ihre Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land sind dann durch den Vertrag in Ihrem Heimatland abgedeckt. Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die Sie im EU-Ausland verbrauchen, werden nach Ihrem nationalen Tarif berechnet oder von Ihrem nationalen Guthaben abgezogen, ganz so, als ob Sie zu Hause wären.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Anbieter sollte Ihnen automatisch den Zugang zum Roaming in der EU zu Inlandspreisen gewähren.
Da Sie für 6 Monate nach Ungarn ziehen, wäre zu überlegen, eine ungarische SIM-Karte für Ihr Telefon zu erwerben.
Als allgemeine Regel gilt: Wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland, stehen Ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Inlandspreise für Ihre Anrufe, SMS und Datendienste zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.
Um festzustellen, ob eine solche Nutzung vorliegt, kann Ihr Anbieter die Dauer und das Volumen Ihres Roamings in den letzten vier zusammenhängenden Monaten überprüfen. Wenn Sie sich innerhalb dieser Zeitspanne mehr im EU-Ausland aufgehalten haben als zu Hause UND Mobilfunkdienste mehr im EU-Ausland genutzt haben als zu Hause, kann Ihr Anbieter Sie kontaktieren und Sie darauf hinweisen, dass Ihnen Gebühren berechnet werden können, wenn Sie noch länger im Ausland bleiben.
Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Warnhinweises Ihr Telefon mehr in Ihrem Heimatland als im Ausland nutzen, werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Andernfalls kann Ihr Anbieter ab dem Tag der Warnung die folgenden Gebühren auf Ihren Roamingverbrauch anwenden:
  • 2,2 Cent pro Minute für Sprachanrufe (+ MwSt.)
  • 0,4 Cent pro SMS (+ MwSt.)
  • 2 € (+ MwSt.) pro GB Daten
NEIN. Ein anderes Land von zu Hause aus anrufen ist kein Roaming – solche Gespräche sind also nicht durch die Roamingvorschriften abgedeckt. Für Anrufe von Mobiltelefonen und Festnetztelefonen sowie für SMS innerhalb der EU sehen die EU-Vorschriften allerdings ebenfalls Obergrenzen vor. Das heißt, wenn Sie Ihre Tochter in Deutschland anrufen, zahlen Sie höchstens 19 Cent pro Minute (+ MwSt.); eine SMS kostet Sie höchstens 6 Cent (+ MwSt.).
JA. Wenn Ihr Anbieter Ihnen nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht Ihnen auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die Ihnen Ihr Vertrag zu Hause zusichert.
Ihr Anbieter kann nur dann ein Datenlimit festlegen, wenn Sie weniger als 1 € pro GB zahlen.
JA. Auch bei Reisen innerhalb der EU können Sie unbegrenzt telefonieren und SMS versenden. Da Ihr Vertrag ein unbegrenztes Datenvolumen vorsieht, muss Ihr Anbieter Ihnen auch beim Roaming ein großes Datenvolumen zur Verfügung stellen. Ihr Anbieter sollte Ihnen immer mitteilen, wie hoch Ihr Datenvolumen beim Roaming ist, doch die genaue Höhe hängt davon ab, wie viel Sie für Ihren Vertrag bezahlen. Er muss jedoch mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn der Preis Ihres Mobilfunkvertrags (ohne MwSt.) durch 2 € geteilt wird: Dies ist der Höchstpreis, den Ihr Anbieter dem ausländischen Anbieter für 1 GB Daten zahlen muss, wenn Sie Ihr Telefon in einem anderen EU-Land benutzen.
Ein Beispiel: Sie zahlen 40 Euro (ohne MwSt.) für Ihr Mobilfunkpaket mit unbegrenzten Anrufen, SMS und Daten. Beim Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen in der EU erhalten Sie unbegrenzte Sprach- und SMS-Dienste und mindestens 40 GB Daten (2 × (40 € ÷ 2 €) = 40).
Sollten Sie beim Roaming mehr Daten verbrauchen als vorgesehen, müssen Sie unter Umständen zusätzliche 2 € pro GB Daten (+ MwSt.) zahlen.
JA. Wenn Sie innerhalb der EU unterwegs sind, werden Sie genau dieselben Gebühren für Anrufe und SMS zahlen wie in Ihrem Heimatland. Wenn Sie Daten pro GB zahlen und Ihr inländischer Einheitspreis für Daten unter 2 € pro GB liegt, kann Ihr Anbieter beim Roaming Ihr Datenvolumen drosseln. Dieses Limit sollte mindestens dem Volumen entsprechen, das sich bei Division des verbleibenden Guthabens auf Ihrer Prepaidkarte zu Beginn der Nutzung von Datenroamingdiensten (ohne MwSt.) durch 2 € ergibt. Wenn sich zum Beispiel auf Ihrer SIM-Karte bei Beginn des Datenroamings noch ein Guthaben von 12 € befindet, stehen Ihnen mindestens 12 € ÷ 2 € = 6 GB Roamingdaten zur Verfügung.
JA, aber passen Sie auf! Solange Ihr Mobiltelefon mit einem terrestrischen Mobilfunknetz in einem EU-Land verbunden ist (z. B. auf Flüssen, Seen oder im Küstenbereich), gilt Ihre Nutzung als „Roaming“, und Ihre Anrufe, SMS und Datendienste kosten dasselbe wie zu Hause. Andererseits gelten die EU-Roamingvorschriften nur für terrestrische Mobilfunknetze. Sollten also während Ihrer Kreuzfahrt Ihre Mobilfunkdienste von anderen Arten von Funknetzen bereitgestellt werden, zum Beispiel den Satellitensystemen des Schiffes, unterliegen Ihre Anrufe, SMS und Daten nicht mehr den verbindlichen Preisobergrenzen der EU. Das kann für Sie sehr teuer werden! Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, schalten Sie das Roaming auf Ihrem Gerät lieber ab oder aktivieren Sie den Flugmodus, wenn Sie auf See sind.
NEIN. Solange Ihr Mobiltelefon sich einmal pro Tag in Ihr heimisches Netz einwählt, wird von einer Inlandsnutzung und nicht vom Roaming ausgegangen. Ihr Roaminganbieter sollte Sie auch darüber informieren, wie Sie unabsichtliches Roaming vermeiden können.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 18/10/2022
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