Fragen und Antworten – Roaming: Mobiltelefon-Nutzung in der EU
Muss ich draufzahlen, wenn ich mein Handy in einem anderen EU-Land benutze?
Nein. Telefonate, gesendete oder empfangene SMS und Datennutzung in einem der Länder des
Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie
in Moldau und der Ukraine fallen unter den Vertragsumfang. Sie müssen die Gebühren
nach Ihrem Tarif zahlen, und die Datennutzung wird von Ihrem vertraglichen Guthaben
abgezogen, ganz wie bei Ihnen zu Hause. Allerdings kann Ihr Anbieter die Datenmenge
begrenzen, die Sie zu Ihrem Inlandstarif nutzen können (siehe unten).
Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen automatisch oder muss ich etwas tun, um es zu aktivieren?
NEIN. Sie brauchen nichts zu tun. Ihr Anbieter sollte Ihnen automatisch den Zugang zum
Roaming in der EU zu Inlandspreisen gewähren.
Ich werde 6 Monate in Ungarn arbeiten. Kann ich während dieser Zeit mein deutsches Mobiltelefon nutzen? Gilt dies dann noch als Roaming, oder muss ich für meine Anrufe, SMS und Daten zusätzlich zahlen?
Da Sie für 6 Monate nach Ungarn ziehen, sollten Sie überlegen, für Ihr Telefon eine
ungarische SIM-Karte zu kaufen. Als allgemeine Regel gilt: Wenn Sie mehr Zeit zu Hause
verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland,
stehen Ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Inlandspreise für Ihre Anrufe, SMS und Datendienste zur Verfügung. Dies wird als
angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.
Um nachzuprüfen, ob eine solche Nutzung vorliegt, kann Ihr Anbieter die Dauer und das Volumen Ihres Roamings in den letzten vier zusammenhängenden Monaten überprüfen. Wenn Sie mehr Zeit im EU-Ausland verbracht haben als zu Hause UND Mobilfunkdienste mehr im EU-Ausland genutzt haben als zu Hause, könnte Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen, dass Gebühren anfallen, wenn Sie noch länger im Ausland bleiben.
Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Warnhinweises Ihr Telefon mehr in Ihrem Heimatland als im Ausland nutzen, werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Andernfalls kann Ihr Anbieter ab dem Tag der Warnung die folgenden Gebühren auf Ihren Roamingverbrauch anwenden:
Um nachzuprüfen, ob eine solche Nutzung vorliegt, kann Ihr Anbieter die Dauer und das Volumen Ihres Roamings in den letzten vier zusammenhängenden Monaten überprüfen. Wenn Sie mehr Zeit im EU-Ausland verbracht haben als zu Hause UND Mobilfunkdienste mehr im EU-Ausland genutzt haben als zu Hause, könnte Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen, dass Gebühren anfallen, wenn Sie noch länger im Ausland bleiben.
Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Warnhinweises Ihr Telefon mehr in Ihrem Heimatland als im Ausland nutzen, werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Andernfalls kann Ihr Anbieter ab dem Tag der Warnung die folgenden Gebühren auf Ihren Roamingverbrauch anwenden:
- 1,9 Cent pro Minute für Sprachanrufe (+ MwSt.)
- 0,3 Cent pro SMS (+ MwSt.)
- 1,30 € (+ MwSt.) pro GB Daten
Ich lebe in Belgien. Meine Tochter studiert demnächst 4 Monate lang in Deutschland. Sind meine Anrufe bei ihr auch durch die Roamingvorschriften abgedeckt?
NEIN. Ein anderes Land von zu Hause aus anzurufen ist kein Roaming – solche Gespräche
sind also nicht durch die Roamingvorschriften abgedeckt. Für Anrufe von Mobiltelefonen
und Festnetztelefonen sowie für SMS innerhalb der EU sehen die EU-Vorschriften allerdings
ebenfalls Gebühren-Obergrenzen vor. Das heißt, wenn Sie Ihre Tochter in Deutschland
anrufen, zahlen Sie höchstens 1,9 Cent pro Minute (+ MwSt.); eine SMS kostet Sie höchstens
6 Cent (+ MwSt.).
Mein Vertrag umfasst 3 GB Daten. Kann ich dieses gesamte Kontingent in Anspruch nehmen, wenn ich in der EU Urlaub mache?
JA. Wenn Ihr Anbieter Ihnen nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt
hat, steht Ihnen auch im EU-Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die Ihnen Ihr Vertrag zu Hause zusichert. Ihr
Anbieter kann nur dann ein Datenlimit festlegen, wenn Sie weniger als 1,30 € pro GB
zahlen.
Zu Hause kann ich laut meinem Vertrag unbegrenzt telefonieren, SMS versenden und Datendienste nutzen. Gilt dies auch, wenn ich innerhalb der EU verreise?
JA. Auch bei Reisen innerhalb der EU können Sie unbegrenzt telefonieren und texten. Da Ihr Vertrag ein unbegrenztes Datenvolumen
vorsieht, muss Ihr Anbieter Ihnen auch beim Roaming ein großes Datenvolumen zur Verfügung
stellen. Ihr Anbieter sollte Ihnen immer mitteilen, wie hoch Ihr Datenguthaben beim
Roaming ist, doch die genaue Höhe hängt davon ab, wie viel Sie für Ihren Vertrag bezahlen.
Er muss jedoch mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn
der Preis Ihres Mobilfunkvertrags (ohne MwSt.) durch 1,30 € geteilt wird: Dies ist
der Höchstpreis, den Ihr Anbieter dem ausländischen Anbieter für 1 GB Daten zahlen
muss, wenn Sie Ihr Telefon in einem anderen EU-Land benutzen.
Sie bezahlen zum Beispiel 13 Euro (ohne MwSt.) für Ihr Mobilfunkpaket ohne Obergrenzen für Anrufe, SMS und Daten. Beim Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen in der EU erhalten Sie unbegrenzte Sprach- und SMS-Dienste und mindestens 20 GB Daten (2 × (13 € ÷ 1,30 €) = 20).
Falls Sie beim Roaming Ihr Datenvolumen überschreiten, müssen Sie womöglich 1,30 € (+ MwSt.) pro GB Daten zusätzlich bezahlen.
Sie bezahlen zum Beispiel 13 Euro (ohne MwSt.) für Ihr Mobilfunkpaket ohne Obergrenzen für Anrufe, SMS und Daten. Beim Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen in der EU erhalten Sie unbegrenzte Sprach- und SMS-Dienste und mindestens 20 GB Daten (2 × (13 € ÷ 1,30 €) = 20).
Falls Sie beim Roaming Ihr Datenvolumen überschreiten, müssen Sie womöglich 1,30 € (+ MwSt.) pro GB Daten zusätzlich bezahlen.
Ich habe eine Prepaidkarte. Kann ich sie auch nutzen, wenn ich in einem anderen EU-Land auf Urlaub bin?
JA. Wenn Sie innerhalb der EU unterwegs sind, werden Sie genau dieselben Gebühren für
Anrufe und SMS zahlen wie in Ihrem Heimatland. Wenn Sie Daten pro GB zahlen und Ihr
inländischer Einheitspreis für Daten unter 1,30 € pro GB liegt, kann Ihr Anbieter
beim Roaming ein Limit für das Datenvolumen festlegen. Dieses Limit sollte mindestens
dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn Sie das verbleibende Guthaben auf Ihrer
Prepaidkarte zu Beginn der Nutzung des Datenroamings durch 1,30 € teilen. Wenn sich
zum Beispiel auf Ihrer SIM-Karte bei Beginn des Datenroamings noch ein Guthaben von
13 € befindet, stehen Ihnen mindestens 13 € ÷ 1,30 € = 10 GB Roamingdaten zur Verfügung.
Ich werde eine einwöchige Kreuzfahrt im Mittelmeer unternehmen. Kann ich mein Mobiltelefon an Bord zu denselben Preisen wie zu Hause nutzen?
JA, aber passen Sie auf! Solange Ihr Mobiltelefon mit einem terrestrischen Mobilfunknetz
in einem EU-Land verbunden ist (z. B. auf Flüssen, Seen oder im Küstenbereich), gilt Ihre Nutzung
als „Roaming“, und Ihre Anrufe, SMS und Datendienste kosten dasselbe wie zu Hause.
Andererseits gelten die EU-Roamingvorschriften nur für terrestrische Mobilfunknetze.
Sollten also während Ihrer Kreuzfahrt Ihre Mobilfunkdienste von anderen Arten von
Funknetzen bereitgestellt werden, zum Beispiel den Satellitensystemen des Schiffes,
unterliegen Ihre Anrufe, SMS und Daten nicht mehr den verbindlichen Preisobergrenzen
der EU. Das kann für Sie sehr teuer werden! Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden,
schalten Sie das Roaming auf Ihrem Gerät lieber ab oder aktivieren Sie den Flugmodus,
wenn Sie auf See sind.
Ich lebe in Spanien in der Nähe der französischen Grenze. Mein Telefon verbindet sich oft mit einem französischen Netz anstatt demjenigen meines spanischen Anbieters. Bedeutet dies, dass ich meine Roaminglimits ausnutze?
NEIN. Solange Ihr Mobiltelefon sich einmal pro Tag in Ihr heimisches Netz einwählt, wird
von einer Inlandsnutzung und nicht vom Roaming ausgegangen. Ihr Roaminganbieter sollte
Sie auch darüber informieren, wie Sie unabsichtliches Roaming vermeiden können.
Zuletzt überprüft: 29/01/2026