Zuletzt überprüft 13/04/2018
Warenabsatz in der EU
Intra-EU-Handel
Als in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Türkei tätiges Handelsunternehmen haben Sie das Recht auf ungehinderte Warenein- und -ausfuhr. Die Regierungen der EU-Länder dürfen also weder die Ein- und Ausfuhrmengen begrenzen noch den Handel auf andere Weise einschränken.
Bei Problemen mit Behörden können Sie sich an unsere Hilfs- und Beratungsdienste wenden.
Das Recht auf freien Handel umfasst auch das Recht auf freie Warendurchfuhr im gesamten EU-Gebiet. Sobald ein – auch außerhalb der EU hergestelltes – Produkt sich in der EU befindet, kann es uneingeschränkt überall in der gesamten EU befördert werden.
Weitere Informationen enthält der Leitfaden zur Anwendung der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr. Sie können ihn von EU Bookshop herunterladen.
Harmonisierte Vorschriften
Wenn Ihre Produkte den harmonisierten Vorschriften entsprechen, können sie innerhalb der EU frei befördertwerden. Das bedeutet, es dürfen keine Einschränkungen vorgenommen werden, zum Beispiel eine Begrenzung der verkauften Mengen. Die harmonisierten EU-Vorschriften sollen die Verbraucher, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt schützen.
Nicht-harmonisierte Vorschriften
Wenn für Ihre Produkte keine harmonisierten EU-Vorschriften gelten, können sie dennoch nationalen Vorschriften unterliegen: Auch in diesem Fall gilt für Ihre Waren durchaus der freie Warenverkehr, und zwar nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung (Recht auf ungehinderte Warenein- und -ausfuhr innerhalb der EU).
Beschränkungen aufgrund nationaler Vorschriften
Produkte können weiterhin Beschränkungen unterworfen werden, wenn sie den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen – vor allem aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des Umweltschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder Sittlichkeit. Die Behörden müssen nachweisen, dass diese Beschränkungen der freien Warendurchfuhr, zum Beispiel durch Vorabgenehmigungsverfahren für bestimmte Produkte, die eine anerkannte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, gerechtfertigt und angemessen sind.
Recht auf freie Warendurchfuhr
Das Recht auf freien Handel umfasst auch das Recht auf freie Warendurchfuhr im gesamten Gebiet der EU, des EWR und der Türkei. Sobald ein – auch außerhalb der EU hergestelltes – Produkt sich in der EU befindet, kann es uneingeschränkt überall in der gesamten EU befördert werden.
Siehe auch:
Rat und Hilfe
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Beilegung von Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 2 000 Euro zwischen Lieferanten und Kunden aus unterschiedlichen EU-Ländern
Ihre Produktinfostelle kann Sie über die nationalen Rechtsvorschriften zu Produkten informieren und Ihnen beim Marktzugang in einem anderen EU-Land helfen.