Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger*innen

Pass-, Einreise- und Visabestimmungen

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU stammen und die EU besuchen oder in der EU reisen möchten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass und womöglich ein Visum. Ihr Reisepass muss nach dem Tag, an dem Sie die EU verlassen, noch mindestens 3 Monate gültig sein. Außerdem darf er höchstens 10 Jahre alt sein. Das bedeutet konkret: Ihr Reisepass muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, gerechnet vom Tag Ihrer Einreise in die EU. Wichtig ist, dass er bis zum Ende Ihres Aufenthalts und darüber hinaus noch weitere 3 Monate gültig ist.

Minderjährige müssen einen eigenen Reisepass haben und falls nötig auch ein eigenes Visum. Es kann sein, dass an der Grenze weitere Papiere verlangt werden. Zum Beispiel ein Einladungsschreiben, eine Buchungsbestätigung von Ihrer Unterkunft oder ein Rückreise- oder Rundreiseticket. Um darüber Genaueres zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des EU-Landes, das Sie besuchen möchten.

EU-Visavorschriften und Schengen-Raum

In der EU gelten gemeinsame Visavorschriften für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sowie für die Durchreise durch internationale Transitzonen von Flughäfen im Schengen-Raum. Diese Vorschriften gelten in 29 europäischen Ländern: 25 EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sowie 4 Nicht-EU-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Diese Länder bilden gemeinsam den Schengen-Raum en .

Warnhinweis

Die EU-Visavorschriften gelten nicht für Zypern und Irland. Diese Länder erteilen Visa nach ihren eigenen Vorschriften. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes, um zu erfahren, welche Bedingungen für die Einreise gelten und wie Sie ein Visum beantragen können.

Mit einem gültigen Visum oder einem gültigen Aufenthaltstitel eines der oben genannten Schengen-Länder können Sie auch in Zypern einreisen. Umgekehrt gelten von Zypern ausgestellte Visa oder Aufenthaltstitel jedoch nicht auf Reisen in Länder des Schengen-Raums. Besondere Vorschriften für Familienangehörige von EU-Bürger*innen mit Aufenthaltskarte

Reisen innerhalb des Schengen-Raums

Sobald Sie die Schengen-Außengrenze überschritten haben und Ihre Papiere für ausreichend befunden wurden, werden Sie auf Reisen innerhalb des Schengen-Raums keiner weiteren Kontrolle unterzogen. Unter außergewöhnlichen Umständen können die Schengen-Länder vorübergehende Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen. Hier finden Sie genauere Informationen en und eine Liste der Länder, in denen derzeit solche Kontrollen durchgeführt werden. Ihren Reisepass und andere Papiere sollten Sie auf Reisen in diese Länder oder auf der Durchreise stets mit sich führen.

Beantragung eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen

Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen Sie möglicherweise ein Visum. Es gibt aber auch bestimmte Länder , deren Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit sind. Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie es vor Ihrer Reise beim Konsulat oder bei der Botschaft des Landes beantragen. Manchmal läuft der Antrag auch über einen externen Dienstleister. Erfahren Sie, wie Sie ein Schengen-Visum beantragen en und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Mit Ihrem Schengen-Visum können Sie automatisch in die anderen Schengen-Länder (siehe Liste oben) reisen. Es ist jedoch möglich, dass Sie für Reisen in Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören, ein Visum benötigen.

Gut zu wissen: Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Visum benötigen, unterscheidet sich für Irland geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.

Einreiseverbot

Als Staatsangehörige*r eines Nicht-EU-Landes kann Ihnen die Einreise in ein EU- oder Schengen-Land verweigert werden, wenn Sie die im Schengener Grenzkodex festgelegten Einreisebedingungen nicht erfüllen. Demnach müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • ein gültiges Reisedokument
  • ein Visum (falls nötig, es sei denn, Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt)
  • Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts und praktische Details (zum Beispiel, ob Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten des Aufenthalts zu bestreiten)

Diese Vorschriften gelten auch für etwaige Meldungen im Schengener Informationssystem en , die dazu führen könnten, dass Ihnen die Einreise und Ihr Aufenthalt verweigert werden, weil eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines EU- oder Schengen-Landes besteht.

Wenn Ihnen die Einreise verweigert wurde, können Sie diese Entscheidung anfechten. Ihre Beschwerde wird nach dem Recht des Landes bearbeitet, das Ihnen die Einreise verweigert hat. Mit Ihrer Beschwerde erreichen Sie jedoch nicht, dass die Entscheidung automatisch ausgesetzt wird.

Siehe auch:

Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern

Reisedokumente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Land en

EU-Zuwanderungsportal en es fr pt

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 15/04/2024
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