Navigationsleiste
Letzter Stand: 1/2013
Seit dem 19. Januar 2013 werden in der gesamten EU alle neuen Führerscheine in Form einer Plastik-Scheckkarte in einem europäischen Standardformat und mit wirksameren Sicherheitsmerkmalen ausgestellt.
Bereits bestehende Führerscheine bleiben davon unberührt, werden jedoch bei der Erneuerung bzw. spätestens 2033 im neuen Format ausgestellt.
Vergewissern Sie sich vor Ihrer Abreise, dass Ihr Führerschein noch gültig ist. Sie dürfen nicht in ein anderes Land fahren und lediglich einen vorläufigen Führerschein oder eine vorläufige Bescheinigung mit sich führen.
Wenn Ihr Führerschein in einem EU-Land ausgestellt wurde, können Sie ihn in der ganzen EU verwenden.
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden in ganz Europa anerkannt.
Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein in dem Land, in dem Sie momentan leben, gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben, dürfen Sie mit diesem in der ganzen EU fahren.
Wenn Sie in der EU mit einem von einem Nicht-EU-Land ausgestellten Führerschein fahren möchten, wenden Sie sich an die Behörden des Landes, das Sie besuchen, oder an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in diesem Land.
Sofia ist 14 und hat ihren Mopedführerschein in Italien erhalten. Sie würde gerne in Belgien Moped fahren, dort liegt das Mindestalter dafür jedoch bei 16 Jahren.
Sofia muss bis zu ihrem 16. Geburtstag warten, um in Belgien Moped fahren zu dürfen. An diesem Tag erhält ihr italienischer Führerschein auch in Belgien Gültigkeit und sie kann ihn dort nutzen, ohne in Belgien eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen