Umtausch und Anerkennung von Führerscheinen in der EU
Umtausch von Führerscheinen in der EU
Sie dürfen jeweils immer nur einen EU-Führerschein besitzen. Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie ihn in Ihrem neuen Wohnsitzland freiwillig gegen einen entsprechenden Führerschein dieses Landes umtauschen.
Freiwilliger Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land
Falls Sie Ihren Führerschein freiwillig umtauschen möchten, müssen Sie in dem betreffenden Land wohnhaft sein und die Voraussetzungen für den Besitz eines Führerscheins (Mindestalter, gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs usw.) erfüllen.
Bevor die Behörden Ihren Führerschein umtauschen, setzen sie sich mit den Behörden in Ihrem bisherigen Wohnsitzland in Verbindung, um zu überprüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wenn Sie einen alten Führerschein umtauschen, erhalten Sie das neue Standardformat (seit 2013 – Plastikkarte im Kreditkartenformat mit Foto).
Obligatorischer Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land
In folgenden Fällen müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen:
- Ihr Führerschein ist verlorengegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt.
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als zwei Jahren im Ausland und besitzen einen Führerschein mit unbegrenzter Geltungsdauer (nur auf Verlangen der nationalen Behörden Ihres Wohnsitzlandes).
- Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung in dem Land verstoßen, in dem Sie leben.
Warnhinweis
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und einen Antrag auf Verlängerung oder Umtausch Ihres Führerscheins stellen, erhalten Sie möglicherweise während der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörden ein vorläufiges/provisorisches Dokument. Bitte beachten Sie, dass einige EU-Länder diese vorläufigen oder provisorischen Dokumente nicht anerkennen. Vor allem für Berufskraftfahrer, die im Ausland arbeiten, könnte das problematisch sein. Erkundigen Sie sich über die in dem betreffenden EU-Land geltenden Vorschriften.Warnhinweis
Nach Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins gegen einen Führerschein des betreffenden Landes unterliegen Sie den Vorschriften dieses Landes in Bezug auf Fahrerlaubnisse (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).
Fallbeispiel
Monica lebt auf Zypern und besitzt einen italienischen Führerschein, der beschädigt ist. Um einen Ersatzführerschein zu bekommen, muss sie ihren italienischen Führerschein gegen einen zyprischen umtauschen. Sie wird anstelle ihres 10 Jahre lang gültigen italienischen Führerscheins einen 15 Jahre lang gültigen zyprischen Führerschein erhalten.
Erfahren Sie hier außerdem, was bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins im Ausland zu tun ist.
Anerkennung von Führerscheinen in der EU
Wird Ihr Führerschein in folgenden Fällen in der gesamten EU anerkannt?
Sie besitzen einen alten, in einem EU-Land ausgestellten Führerschein
Ihren alten EU-Führerschein können Sie weiterhin in allen EU-Ländern nutzen. Wenn Sie ihn erneuern, erhalten Sie den standardisierten EU-Führerschein. Ansonsten müssen Sie ihn bis spätestens 2033 umtauschen.
Sie besitzen einen lebenslang gültigen Führerschein
Lebenslang gültige EU-Führerscheine werden in allen EU-Ländern anerkannt. Sie müssen sich jedoch bei den nationalen Behörden erkundigen, bis wann Sie ihn durch das neue Standardmodell ersetzen müssen.
Sie besitzen einen vorläufigen oder befristeten Führerschein
Vorläufige oder befristete Führerscheine sowie internationale Führerscheine oder andere Bescheinigungen, die in Ihrem Heimatland ausgestellt wurden, unterliegen keiner EU-Regelung und werden in anderen EU-Ländern eventuell nicht anerkannt.
Wenn Sie im Besitz eines vorläufigen Führerscheins sind und in ein anderes EU-Land ziehen, sollten Sie sich bei der für Führerscheine zuständigen nationalen Behörde des Landes, in das Sie ziehen, über die geltenden Vorschriften erkundigen.
Sie besitzen einen in einem Nicht-EU-Land ausgestellten Führerschein
Einige EU-Länder erkennen die in einer Reihe von Nicht-EU-Ländern ausgestellten Führerscheine an. Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen, der Ihnen im Austausch gegen einen Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, und Sie in ein anderes EU-Land ziehen möchten, sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihr neuer Führerschein dort eventuell nicht anerkannt wird.
Erkundigen Sie sich daher bei den lokalen Behörden Ihres neuen Wohnsitzlandes nach den Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen. Wenn Sie über einen im Vereinigten Königreich ausgestellten Führerschein verfügen, lesen Sie auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs nach, welche Regeln für den Umtausch gelten.
Fallbeispiel
Angeles ist Chilenin und vor einigen Jahren nach Spanien gezogen. Da Spanien chilenische Führerscheine anerkennt, konnte Angeles ihren Führerschein nach Erledigung einiger Formalitäten in einen spanischen umtauschen.
Angeles kann mit diesem neuen Führerschein in der EU Fahrzeuge führen. Sollte sie jedoch von Spanien in ein anderes EU-Land umziehen, muss sie sich bei den dortigen Behörden erkundigen, ob diese ihren spanischen Führerschein anerkennen.
Wenn das neue Land den alten chilenischen Führerschein automatisch anerkennt, darf sie weiter mit ihrem neuen spanischen Führerschein fahren. Andernfalls muss sie den chilenischen Führerschein im neuen Land offiziell anerkennen oder umtauschen lassen.
Mehr zur Ausführung Ihres Führerscheins: Wie sieht er aus, welche Sicherheitsmerkmale hat er und welche Berechtigungen und Fahrzeugklassen sind darin eingetragen?
Länderspezifische Informationen
Informieren Sie sich über die Regeln für den Umtausch und die Anerkennung von Führerscheinen in Ihrem Wohnsitzland:
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