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Umzug ins Ausland

Letzter Stand: 12/2011

Ihr Sozialversicherungsschutz

Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen möchten, hängt es von Ihrem wirtschaftlichen Status ab, welches Land für Ihren Sozial- und Krankenversicherungsschutz zuständig ist. Entscheidend ist demnach, ob Sie angestellt, selbständig oder arbeitslos sind, ob Sie im Ausland studieren oder als Arbeitnehmer dorthin entsandt wurden oder ob Sie in einer Grenzregion wohnen und im angrenzenden Land arbeiten. Sie können also nicht selbst entscheiden, in welchem Land Sie sich versichern lassen.

Je nach Situation werden Sie entweder weiterhin von der Sozialversicherung Ihres Heimatlandes versichert oder Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landes, in das Sie ziehen bzw. in dem Sie arbeiten. In beiden Fällen müssen Sie spezielle Vorkehrungen für Ihren durchgängigen Kranken- und Sozialversicherungsschutz treffen.

Welches Land für Ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist, hängt von Ihrer Beschäftigungssituation oder von Ihrem Wohnsitz ab, nicht von Ihrer Nationalität. Erkundigen Sie sich vor der Abreise nach dem Gesundheitssystem des Landes, in dem Sie sich niederlassen möchten, um womöglich schwerwiegende Probleme und Missverständnisse zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz für

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Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

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