Fragen und Antworten - Ehe

Sie können die Anerkennung und Eintragung Ihrer Ehe in Ihrem EU-Herkunftsland beantragen. In einigen Fällen ist die Anerkennung und Eintragung Ihrer Ehe in Ihrem EU-Herkunftsland Pflicht.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen ist die Anerkennung und Eintragung Ihrer in einem anderen EU-Land geschlossenen Ehe derzeit nur möglich, wenn Sie aus einem der folgenden Länder stammen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden. Die Anerkennung und Eintragung gleichgeschlechtlicher Ehen ist auch in Island, Norwegen und der Schweiz möglich.

NEIN – Es obliegt den italienischen Behörden zu entscheiden, ob Sie dort heiraten dürfen. Manchmal gestatten sie dies nur, wenn Sie eine Verbindung mit Italien nachweisen können – wenn z. B. mindestens eine/r von Ihnen beiden in Italien wohnt oder die italienische Staatsbürgerschaft besitzt.

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie Ihre Ehe auf der Grundlage Ihrer italienischen Heiratsurkunde anerkennen und eintragen lassen. Auf diese Weise wird Ihr Familienstand im slowakischen Register aktualisiert.

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Zuletzt überprüft: 01/03/2024
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