Fragen und Antworten - Scheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes

NEIN - Sie können nur dann die Scheidung in der Tschechischen Republik einreichen, wenn Sie dorthin zurückziehen und mindestens sechs Monate lang (wenn Sie Tschechin sind) oder ein Jahr lang (wenn Sie keine Tschechin sind) dort leben. Solange Sie in Deutschland wohnen, können Sie dort die Scheidung einreichen, da Sie dort zuletzt gemeinsam gelebt haben.

NEIN - Es gilt nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem die Gerichte, die den Fall behandeln, ihren Sitz haben.

Folgende EU-Länder haben sich auf Regeln geeinigt, die festlegen, das Recht welchen Landes gilt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn.

Sind aber andere als diese Länder beteiligt, lässt sich nur sehr schwer vorhersagen, welches Recht gilt. Aufgrund dieser möglichen Unsicherheit und der oft großen Unterschiede zwischen den Gesetzen einzelner Länder wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt.

NEIN - Eine in einem EU-Land (in diesem Fall Schweden) ausgesprochene Scheidung (bzw. Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder rückwirkende Aufhebung der Ehe) wird ohne besonderes Verfahren automatisch in jedem anderen EU-Land (in diesem Fall Polen) anerkannt.

Sobald das Urteil endgültig ist, also keine Berufung dagegen mehr möglich ist, können Sie jedoch Ihre polnischen Papiere zum Nachweis des Familienstandes auf der Grundlage des schwedischen Urteils aktualisieren lassen.

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EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 16/06/2025
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