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Letzter Stand: 06/2012
Bei Reisen von einem EU-Land in ein anderes können Sie Tabakwaren und alkoholische Produkte für den persönlichen Bedarf mit sich führen, nicht aber für den Weiterverkauf.
Gemäß EU-Recht müssen Sie nicht nachweisen, dass die Produkte für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, sofern sie die folgenden Mengen nicht überschreiten:
In einige Länder dürfen Sie ohne Nachweis für den persönlichen Bedarf mehr als die genannten Mengen einführen. Wenden Sie sich an die jeweiligen nationalen Behörden, um die entsprechenden Obergrenzen abzufragen.
Wenn Sie Tabakwaren oder Alkohol in höheren als den angegebenen, für den persönlichen Bedarf bestimmten Mengen mit sich führen, müssen Sie möglicherweise:
Wenn Sie Tabakwaren oder Alkohol in den für den persönlichen Bedarf bestimmten Mengen mit sich führen, müssen Sie in dem EU-Land, in das Sie reisen, keine Verbrauchsteuer zahlen.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren, die keinerlei Alkohol oder Tabakwaren mit sich führen dürfen. Für Reisende innerhalb der EU ist kein zollfreier Einkauf vorgesehen.
Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder den entsprechenden Geldwert in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist.
Wenn Sie bei der Einreise in oder der Ausreise aus der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder den entsprechenden Geldwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen