Alkohol, Tabak und Verbrauchsteuern

Mitnahme von Alkohol und Tabak auf Reisen zwischen EU-Ländern

In der Regel müssen die Verbrauchsteuern für Alkohol und Tabak in dem Land entrichtet werden, in dem die Waren gekauft wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Privatpersonen, die zwischen EU-Ländern reisen. Diese Ausnahme gilt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben, inbegriffen. Daher sind keine weiteren Zahlungen in einem anderen EU-Land fällig.

Um jedoch festzustellen, ob die Waren, die Sie gekauft haben, für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, können die Zollbehörden der EU verschiedene Elemente prüfen: z. B. ob sie Besitzer eines Handelsunternehmens sind oder für ein solches arbeiten, wie die Waren verpackt sind und transportiert werden usw. Ferner überprüfen die Behörden auch die Menge der Waren, die Sie mitführen. Aus diesem Grund kann jedes EU-Land seine eigenen Richtwerte für die erlaubten Mengen an Tabakwaren und alkoholischen Getränken festlegen. Diese Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:

Waren EU-Richtwerte
Zigaretten 800
Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) 400
Zigarren 200
Tabak 1 kg
Spirituosen (z. B. Whisky oder Gin) 10 Liter
Mit Alkohol angereicherter Wein (wie Sherry oder Portwein) 20 Liter
Wein 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
Bier 110 Liter

Warnhinweis

Da die oben genannten Mengen lediglich Richtwerte sind, überprüfen Sie die von den Zollbehörden en des EU-Landes, in das Sie reisen, angegebenen Höchstmengen.

Mitnahme von Mengen, die die Richtwerte überschreiten

Wenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren mitführen, die nicht für den persönlichen Bedarf oder zum Wiederverkauf bestimmt sind, müssen Sie möglicherweise anhand einer Quittung oder Rechnung nachweisen, dass sie tatsächlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Wenn Sie dies nicht ausreichend nachweisen können, werden Sie in Ihrem Zielland unter Umständen zur Entrichtung von Verbrauchsteuern aufgefordert, oder Ihre Waren könnten beschlagnahmt werden.

Warnhinweis

Für Reisende unter 17 Jahren gelten strengere Regeln. Diese können von Land zu Land verschieden sein. Erkundigen Sie sich möglichst bevor Sie Ihre Reise antreten.

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bei der Einreise in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie Waren verbrauch- und mehrwertsteuerfrei in den unten aufgeführten Höchstmengen unter der Voraussetzung mitführen, dass sie nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dies gilt auch, wenn Sie von den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten en kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind.

Freimengen für Alkohol und Tabakwaren bei Einreise in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Freimengen für Alkohol

Sie können Folgendes einführen: a)

  • 4 Liter nicht schäumender Wein (Stillwein) und
  • 16 Liter Bier

Zusätzlich können Sie mitbringen: b)

  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % vol. (z. B. Wodka oder Gin) oder
  • 1 Liter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr oder
  • 2 Liter mit Alkohol angereicherten Wein (z. B. Sherry oder Portwein) oder Schaumwein

Jede der unter b) genannten Mengenangabe entspricht der gesamten Höchtsmenge dieser Kategorie und kann auch aufgeteilt werden. Sie dürfen beispielsweise einführen: 4 Liter Stillwein, 16 Liter Bier, 0,5 Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder 4 Liter Stillwein, 16 Liter Bier und 2 Liter Schaumwein.

Freimengen für Tabakwaren

Je nach EU-Land, das Sie besuchen, gelten unterschiedliche Höchstmengen. Wenn ein EU-Land die unteren Höchstmengen anwendet, können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.

Warnhinweis

Die Liste der oben genannten EU-Länder ist nicht verbindlich und kann sich ändern. Überprüfen Sie daher die von den Zollbehörden en des EU-Landes, in das Sie reisen, angegebenen Freimengen für Tabakwaren.

Obere Höchstmenge Untere Höchstmenge

200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak

40 Zigaretten oder
20 Zigarillos oder
10 Zigarren oder
50 g Tabak

Sie können diese Tabakerzeugnisse kombinieren, dürfen aber die Höchstmengen nicht überschreiten. Bei Reisen in EU-Länder, in denen die obere Höchstmenge gilt, können Sie beispielsweise 50 Zigarillos und 25 Zigarren mitführen. Das ist die Höchstmenge.

Warnhinweis

Reisende unter 17 Jahren haben kein Anrecht auf die steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder Alkohol.

Sonstige Waren einschließlich Parfum

Sie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro).

Kraftstoff

Sie können (maximal) 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Behälter zusätzlich zu dem in Ihrem Kraftstofftank befindlichen Kraftstoff mitführen. Diese Regel gilt für jede Art von motorisiertem Fahrzeug.

Verbrauchsteuern bei der Ausreise aus der EU

Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU (und in bestimmte Gebiete innerhalb der EU wie die Kanarischen Inseln en ) reisen, können Sie in sogenannten Tax-free-Geschäften auf Flughäfen und in Häfen zollfrei einkaufen. Beachten Sie dabei, dass für solche Waren im Einreiseland zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen ähnlich denen in einem Zielland außerhalb der EU gelten könnten.

Durchreise in die EU über die Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-Land

Warnhinweis

Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes EU-Land und dabei über die Schweiz reisen, gelten die schweizerischen Zollvorschriften .

Wenn Sie Alkohol und Tabak in Mengen mitführen, die die in der Schweiz zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei Ihrer Einreise in die Schweiz und Ihrer Wiedereinreise in die EU anmelden. In der Schweiz können Sie aufgefordert werden, eine finanzielle Garantie zu leisten, die Sie bei der Ausreise aus dem Land zusammen mit den Waren zurückerhalten.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 21/09/2023
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