Fragen und Antworten - Versand und Lieferung

Wenn Ihr Vertrag keine Angaben zum Lieferzeitpunkt enthält, sollte Ihr Artikel innerhalb von 30 Tagen geliefert werden.

Kommt Ihr Artikel in dieser Zeit nicht an, sollten Sie sich an den Händler wenden und ihm eine weitere angemessene Frist setzen. Hält der Händler auch diese zusätzliche Frist nicht ein, können Sie Ihre Bestellung stornieren.

Sie brauchen dem Händler jedoch keine weitere Frist zu setzen, wenn Sie ihm vor Vertragsabschluss mitgeteilt hatten, dass das Buch rechtzeitig zum Geburtstag Ihres Mannes geliefert sein müsse. Wenn Sie bereits bezahlt haben, muss der Händler Ihnen Ihr Geld so schnell wie möglich erstatten.
NEIN. Der Händler ist für die Lieferung Ihres gekauften Artikels verantwortlich. Er muss Kontakt zum Zustelldienst aufnehmen und nachweisen, dass der Artikel ausgeliefert wurde. Kann er den Nachweis nicht erbringen, muss er Ihnen entweder einen identischen Artikel schicken oder Ihnen den Kaufpreis erstatten.
NEIN. Sie sollten keine Versandkosten zahlen müssen, wenn diese bei der Bestellung nicht deutlich ausgewiesen waren. Händler sind verpflichtet, die Gesamtkosten vor der Bezahlung anzugeben. Sobald ein Artikel bestellt ist, dürfen keine weiteren Kosten hinzukommen.
Händler sind zur Angabe der Gesamtkosten der Produkte oder Dienstleistungen, die Sie kaufen möchten, verpflichtet – einschließlich aller Zusatzkosten. Käufer sind keinesfalls verpflichtet, Gebühren oder sonstige Kosten zu zahlen, wenn diese nicht vor Aufgabe der Bestellung deutlich angegeben wurden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen zu Unrecht Gebühren in Rechnung gestellt worden sind, sollten Sie sich an den Händler wenden und ihn zu deren Rückerstattung auffordern. Sie können sich auch an das Sib għajnuna u pariri miċ-ċentru Ewropew tal-konsumatur f'pajjiżek Als externen Link öffnen wenden.
Wenn Sie im Internet einkaufen, haben Sie dieselben Rechte wie beim Einkauf in einem Geschäft. Das heißt:Ist gekaufte Ware beschädigt oder defekt, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie Erstattung oder Minderung des Kaufpreises, wenn weder Reparatur noch Ersatz möglich sind.

Prüfen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rückgaberichtlinien auf den Internetseiten des Händlers. Kontaktieren Sie den Händler, erklären Sie ihm das Problem und fragen Sie ihn nach einer Lösung. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten und der Verkäufer in der EU ansässig ist, können Sie sich an das Euroopa tarbijakeskustega Als externen Link öffnen in Ihrem Land wenden.
NEIN. Der Händler ist für die Lieferung der gekauften Ware verantwortlich und trägt daher das Transportrisiko. Er ist verpflichtet, Ihre Gitarre zu reparieren oder zu ersetzen oder Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.

Bei jeder Warenlieferung sollten Sie den Zustand der Ware noch in Gegenwart der Person, die sie ausliefert, überprüfen, sodass der Händler nicht behaupten kann, ein etwaiger Schaden sei erst eingetreten, nachdem Sie die Ware bereits in Besitz hatten.

Wenn Sie vom Händler keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Centro Europeu do Consumidor Als externen Link öffnen in Ihrem Land oder in dem Land wenden, in dem Sie die Ware gekauft haben.

Das hängt vom Händler ab. Alle Online-Händler sind verpflichtet, ihre Geschäftsbedingungen auf ihrer Website klar und verständlich zu erläutern. In den Geschäftsbedingungen müssen die angebotenen Dienstleistungen einschließlich der bestehenden Liefermöglichkeiten und etwaiger Lieferbeschränkungen erklärt werden. Bei einem Kauf stimmen Sie diesen Bedingungen in der Regel zu.

Wenn der Händler in den Geschäftsbedingungen auf der deutschen Website angibt, dass er nur nach Deutschland liefert, ist er nicht verpflichtet, Ihnen Ware nach Frankreich zu liefern. In diesem Fall sollten Sie auf der Website bestellen, auf der eine Lieferung nach Frankreich angeboten wird.

Sind die Geschäftsbedingungen auf der deutschen und französischen Website jedoch identisch und sehen beide eine Lieferung in beide Länder vor, dann sollte es Ihnen möglich sein, auf beiden Websites zu bestellen und die Ware nach Frankreich liefern zu lassen.

NEIN. Mit den Geoblocking-Vorschriften der EU wird sichergestellt, dass Händler Ihnen den Zugang zu dieser Art von Dienstleistung nicht verweigern können, nur weil Sie in einem anderen Land leben. Es sollte Ihnen genauso wie niederländischen Bürgern möglich sein, Ihr Mobiltelefon online zu bestellen und es in einer Filiale in den Niederlanden abzuholen.

Wenn der Händler Ihnen die Inanspruchnahme dieses Dienstes verweigert, können Sie sich an das örtliche Europäische Verbraucherzentrum wenden und um Unterstützung bitten.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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