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Letzter Stand: 12/2012
Die Autoversicherung aus Ihrem Heimatland gilt in der gesamten EU für Personenschäden.
Ihr Autokennzeichen ist der Nachweis dafür, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Polizei wird Sie also in einem anderen Land in der Regel nicht anhalten, nur um zu überprüfen, ob Sie versichert sind.
Natürlich ist es am besten, immer die Versicherungsunterlagen mitzunehmen. Das kann vieles vereinfachen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt oder von der Polizei angehalten werden.
Ronaldo wird in Frankreich von der Polizei angehalten, weil er zu schnell gefahren ist. Da er seine Versicherungsunterlagen nicht mit sich führt, lässt ihn die Polizei bei seinem Versicherer in Portugal anrufen, um nachzuweisen, dass er versichert ist.
Streng genommen sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Versicherungsunterlagen mit sich zu führen. So lässt sich jedoch leicht nachweisen, dass Sie einen Versicherungsschutz genießen, und Sie sparen bei etwaigen Problem im Ausland Zeit und Geld.
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen