Letzter Stand: 12/2012
Das Mieten von Autos fällt nicht unter das EU-Recht, nach dem Ihnen eine siebentätige Widerrufsfrist zusteht, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen im Internet, per Telefon oder im Versandhandel bestellen.
Wenn Sie in der EU im Internet, per Telefon oder per Post ein Auto reservieren, haben Sie nicht automatisch das Recht, diese Reservierung zu widerrufen und eine Kostenerstattung zu verlangen, auch wenn dies den allgemeinen Bedingungen der Mietwagenfirma zufolge möglich ist.
Beim Leasing, d. h. beim Mieten eines Autos für einen langen Zeitraum mit der Möglichkeit, das Auto nach Vertragsende zu kaufen, kann es zu Problemen kommen, wenn Sie in ein anderes Land ziehen und Ihren geleasten Wagen mitnehmen wollen.
Da Sie dazu verpflichtet sind, das Auto in Ihrem Wohnsitzland zu versichern und anzumelden, könnte es Probleme geben, wenn Ihre Versicherung in dem Land, in das Sie ziehen wollen, nicht gültig ist.
Außerdem haben Leasingfirmen unter Umständen Bedenken, die Anmeldung des Autos in einem anderen EU-Land zu erlauben.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land ein Auto mieten und fahren möchten, müssen Sie außerdem überprüfen, ob Ihr Führerschein in diesem Land gültig ist.
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen