Aufenthaltsrechte

Alles Wissenswerte über das Leben als Arbeitnehmer/in, Studierende/r, Arbeitssuchende/r oder Rentner/in in einem anderen EU-Land. Insbesondere: Welche Rechte haben Sie in Ihrem Gastland? Welche Verwaltungsformalitäten sind zu erledigen?

Einbürgerung

Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung haben, also wie Sie die Staatsbürgerschaft Ihres Gastlandes erwerben, schauen Sie auf unserer Seite zum Thema Einbürgerung nach.

Wählen Sie eine Situation:

Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen.

Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Anforderung besteht darin, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen zu können. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie voraussichtlich Ihren Wohnsitz anmelden.

In vielen EU-Ländern müssen Sie stets einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. In diesen Ländern kann ein Bußgeld oder eine kurzfristige Haftstrafe verhängt werden, wenn Sie Ihre Ausweispapiere zu Hause lassen – aber Sie dürfen nicht allein deshalb in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden.

Informieren Sie sich, ob Sie in Ihrem Gastland Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich haben müssen:

Daueraufenthalt

Wenn Sie sich rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht auf einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis in diesem Land.

Prüfen Sie, welche Rechte Sie in Ihrer Situation haben:

Ich möchte:

arbeiten

studieren

in Ruhestand gehen

eine Arbeit suchen

zu meiner Familie

etwas anderes

Wenn Sie Staatsangehörige/r eines Nicht-EU-Landes sind und Sie für Arbeit oder Studium in die EU ziehen möchten, finden Sie alle praktischen Informationen auf dem EU-Zuwanderungsportal en es fr pt .

Angehörige mit Unionsbürgerschaft

Zuletzt überprüft: 23/02/2024
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