Fragen und Antworten - Schulbesuch in einem anderen EU-Land

Als EU-Bürger haben Ihre Kinder in jedem EU-Land Anspruch auf den Besuch einer Schule unter denselben Bedingungen, wie sie für Bürger dieses Landes gelten. Sie haben unabhängig von ihren Sprachkenntnissen Anrecht auf einen Platz in einer Klasse, die ihrer Altersgruppe und der Bildungsstufe der zuletzt in ihrem Herkunftsland besuchten Klasse entspricht.

Wenn Sie als EU-Bürger in ein anderes EU-Land umziehen, um dort zu arbeiten, haben Ihre Kinder nach EU-Recht Anspruch auf kostenlosen Sprachunterricht in Ihrem neuen Heimatland, damit sie sich an das neue Schulsystem gewöhnen können.

Dies ist von Land zu Land unterschiedlich – aber im Allgemeinen ist es sinnvoll, Unterlagen über den schulischen Werdegang jedes Kindes aufzubewahren. Dies hilft Ihnen bei der Einschulung und der Einschreibung in eine weiterführende Schule. Folgende Unterlagen können nützlich sein:
  • Kopien aller Zeugnisse (sorgen Sie dafür, dass Sie auch im Besitz der Originale mit dem Schulstempel sind, denn die neue Schule könnte diese durchaus sehen wollen).
  • Referenzschreiben von Lehrkräften und/oder Schulleitern
  • eine Liste aktueller Lehrbücher und Lehrpläne, damit Sie und die neue Lehrkraft leichter feststellen können, auf welcher Stufe Ihr Kind steht
  • Ergebnisse von Prüfungen, insbesondere in der Muttersprache des Kindes sowie in Mathematik und Naturwissenschaften
  • Impfzeugnisse und neuere medizinische Unterlagen Ihres Kindes

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 02/06/2022
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