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Letzter Stand: 04/2013
Sind Sie EU-Bürger/-in , brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen.
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Folgende Länder gehören zum passfreien Schengen-Raum: |
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Belgien |
Lettland |
Portugal |
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Dänemark |
Liechtenstein |
Schweden |
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Deutschland |
Litauen |
Schweiz |
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Estland |
Luxemburg |
Slowakei |
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Finnland |
Malta |
Slowenien |
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Frankreich |
Niederlande |
Spanien |
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Griechenland |
Norwegen |
Tschechische Republik |
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Island |
Österreich |
Ungarn |
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Italien |
Polen |
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Sie müssen auch weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, wenn Sie von oder nach Bulgarien, Großbritannien/Nordirland, Irland, Rumänien oder Zypern reisen. Obwohl diese Länder Teil der EU sind, gehören sie nicht dem passfreien Schengen-Raum an.
„Passfrei“ bezieht sich jedoch nur auf die Grenzkontrollen – führen Sie dennoch am besten immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich, um Ihre Identität ggf. nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder ein Flugzeug besteigen möchten).
Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Haben Sie
Was auch immer der Fall ist, nach EU-Recht dürfen Sie nur mit einem gültigen Personalausweis oder Pass reisen. Verzweifeln Sie aber nicht, denn in den EU-Ländern sind Lösungen für solche Fälle vorgesehen.
Die entsprechenden Bedingungen und Verfahren sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In der EU sollten Sie sich zunächst an die Botschaft oder ein Konsulat Ihres Landes wenden. (Bei einem ähnlichen Problem in einem Land außerhalb der EU, in dem Ihr Land weder eine Botschaft noch ein Konsulat hat, haben Sie das Recht auf konsularischen Schutz
jedes anderen EU-Landes.)
Neben ihrem eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen alle Kinder, die
reisen, unter Umständen ein zusätzliches, von ihren Eltern, dem zweiten Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnetes (amtliches) Dokument, das ihnen die Reise gestattet.
Erkundigen Sie sich zunächst bei der örtlichen Botschaft des Landes, in das die Kinder reisen, welche anderen Dokumente sie gegebenenfalls benötigen.
Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seine Bankkarte bei sich, die in Schweden auch als Identitätsnachweis anerkannt wird.
Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden.
In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen die Einreise verweigern, und zwar aus Gründen der „öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit“.
Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung“ darstellen.
Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.
Brauchen Sie weitere Hilfe?oder Staatsbürger/-in von Island, Liechtenstein oder Norwegen
Obligatorisch für schwedische Staatsangehörige