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Letzter Stand: 12/2011
Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine unvorhergesehene Behandlung benötigen, sollten Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte
vorlegen können; diese erleichtert Ihnen den Zugang zu einer noch vor Ort notwendigen Behandlung im Rahmen des gesetzlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Landes, z. B. das Richten und Eingipsen eines gebrochenen Beins.
Wenn diese medizinische Behandlung für Einheimische kostenlos ist, müssen auch Sie nichts dafür bezahlen. Verlangt das Land die Zahlung der Behandlungskosten, können Sie entweder vor Ort eine Kostenerstattung beantragen oder einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu Hause einreichen. Die Kosten werden gemäß den Regelungen des Landes erstattet, in dem Sie behandelt wurden.
Kosten, die durch einen Rücktransport, eine Bergrettung oder den Diebstahl von Eigentum entstehen, werden von der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, müssen Sie eine Reiseversicherung abschließen.
Sven ist schwedischer Staatsbürger und reist nach Frankreich, um dort Höhlen zu erforschen. Auf einem seiner Erkundungsgänge sitzt er plötzlich in einer Höhle fest und muss von der französischen Bergwacht befreit werden. Als er wieder in Schweden ist, bekommt er eine hohe Rechnung, die er vollständig begleichen muss, da Rettungseinsätze dieser Art von der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt werden.
Nützliche nationale Adressen und Webseiten:
Wenn Sie eigens für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen, gelten andere Regelungen.
Brauchen Sie weitere Hilfe?In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen