Verbraucherverträge

Verträge mit Verbrauchern müssen nach dem EU-Recht bestimmten Anforderungen in Bezug auf Fairness und Transparenz genügen.

Geltungsbereich

Die nachstehenden Angaben beziehen sich nur auf Verkäufe an Verbraucher, die außerhalb ihres beruflichen Umfelds Käufe tätigen, nicht auf Verkäufe an andere Unternehmen.

Die EU-Vorschriften gelten für alle Vertragsbestimmungen, die nicht individuell mit dem Verbraucher ausgehandelt wurden, also für vorab festgelegte Standardvertragsbestimmungen. Sowohl der Hauptgegenstand des Vertrags als auch Kosten-Nutzen-Aspekte sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn Sie sich darauf berufen, dass der Vertrag individuell ausgehandelt wurde, müssen Sie dies nachweisen.

Verträge müssen fair sein

Die Standardvertragsklauseln von Händlern – ob sie nun „Geschäftsbedingungen" genannt werden oder Teil eines ausführlichen Vertrags sind – müssen fair sein.

Nach dem EU-Recht dürfen die Standardvertragsklauseln nicht:

  • das Gebot von Treu und Glauben verletzen;
  • den Verbraucher gegenüber dem Händler/Lieferanten benachteiligen (in Bezug auf Rechte und Pflichten).

Dem Gebot von Treu und Glauben können Sie durch Achtung der berechtigen Verbraucherinteressen sowie durch loyales und billiges Verhalten gegenüber den Verbrauchern entsprechen.

Missbräuchliche Vertragsklauseln sind nicht bindend

Missbräuchliche Vertragsklauseln sind für den Verbraucher nicht bindend. Der Händler kann sich auch dann nicht auf sie berufen, wenn der Verbraucher den Vertrag unterzeichnet hat.

Sofern die missbräuchliche Klausel kein wesentlicher Vertragsbestandteil ist, bleiben Sie und der Verbraucher im Übrigen an den Vertrag (nicht aber die missbräuchliche Klausel) gebunden.

Verträge müssen transparent sein

Die Vertragsbedingungen müssen in klarer, verständlicher Sprache abgefasst sein. Sie müssen jedoch nicht nur grammatikalisch klar und verständlich sein, sondern dem Verbraucher auch deutlich machen, welche wirtschaftlichen Folgen damit verbunden sind.

Warnhinweis

Doppeldeutigkeiten werden zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt!

Beispiele für missbräuchliche Klauseln

Neben der allgemeinen Anforderung von „Treu und Glauben" und „Ausgewogenheit" sind in den EU-Vorschriften eine Reihe spezieller Klauseln aufgeführt, die als missbräuchlich eingestuft werden können.

In folgenden Fällen können Vertragsklauseln nach den EU-Vorschriften als missbräuchlich eingestuft werden:

Klauseln, die Ihre Haftung ausschließen/begrenzen, wenn ein Verbraucher infolge Ihrer Handlungen oder Unterlassungen stirbt oder verletzt wird.

Klauseln, die Schadenersatzansprüche von Verbrauchern in unangemessener Weise ausschließen oder beschränken, wenn Sie Ihren Vertragspflichten nicht nachkommen.

Klauseln, die für den Verbraucher bindend sind, es Ihnen aber ermöglichen, eine Leistung nach Gutdünken zu erbringen.

Klauseln, die es Ihnen gestatten, bei Vertragskündigung durch den Kunden Anzahlungen einzubehalten, ohne gleichwertige Entschädigung im umgekehrten Fall vorzusehen.

Klauseln, nach denen Verbraucher bei Versäumnissen unverhältnismäßig hohe Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Klauseln, die Ihnen – nicht jedoch dem Verbraucher – die einseitige Vertragsauflösung gestatten.

Klauseln, die es Ihnen gestatten, einen unbefristeten Vertrag kurzfristig zu kündigen (sofern nicht absolut gerechtfertigt).

Klauseln, nach denen ein Verbraucher seine Kündigungsabsicht zu einem unangemessen frühen Termin mitteilen muss.

Bindende Klauseln für die Verbraucher, von denen diese vor Unterzeichnung des Vertrags kaum Kenntnis gehabt haben konnten.

Klauseln‚ nach denen Sie einen Vertrag einseitig ändern dürfen, ohne dass dafür ein gültiger Grund angegeben ist.

Klauseln, die es Ihnen gestatten, das Produkt oder die Dienstleistung einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern.

Klauseln, nach denen Sie den Endpreis bei Lieferung festlegen oder erhöhen können, ohne dem Verbraucher die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag zu geben, wenn der neue Betrag wesentlich höher ist als ursprünglich vereinbart.

Klauseln, nach denen Sie das ausschließliche Recht zur Auslegung jeder beliebigen Vertragsbestimmung haben und selbst entscheiden können, ob das Produkt oder die Dienstleistung vertragsgemäß ist.

Klauseln, die es Ihnen ermöglichen, die Einhaltung von Zusagen Ihres Personals zu umgehen, oder die solche Zusagen an weitere Bedingungen knüpfen.

Klauseln, die Verbrauchern die Erfüllung sämtlicher Pflichten auferlegen, nicht jedoch Ihnen.

Klauseln, nach denen Sie einen Vertrag zu möglicherweise schlechteren Bedingungen ohne Zustimmung des Verbrauchers auf Dritte übertragen können.

Klauseln, die das Beschwerderecht der Verbraucher einschränken und die Beweislast umkehren.

Nationale Vorschriften

Die EU-Rechtsvorschriften zu missbräuchlichen Vertragsklauseln setzen einen Mindeststandard, über den die EU-Länder in ihrer nationalen Gesetzgebung hinausgehen können.

Um mehr darüber zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das Enterprise Europe Network en in Ihrem Land.

Consumer Law Ready

„Consumer Law Ready" ist ein EU-weites Programm mit kostenlosen Schulungen in Verbraucherrecht für Kleinstunternehmen und KMU. Ihr Unternehmen hat Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz? Dann melden Sie sich in Ihrem Land für eine Schulung an!

Wenn Sie in Ihrem eigenen Tempo lernen möchten, melden Sie sich für den E-Learning-Kurs an. Sie legen dann auch die Abschlussprüfung elektronisch ab und erhalten eine entsprechende Bescheinigung.

Auf dem Portal von „Consumer Law Ready" en erfahren Sie, wie Sie sich anmelden können.

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Zuletzt überprüft: 24/06/2022
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