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Letzter Stand: 12/2012
Sie müssen Ihr Auto in dem Land anmelden, in dem Sie leben.
Bei der Anmeldung müssen Sie einen Nachweis über einen Versicherungsschutz vorlegen.
Die Behörden müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, weiterhin gültig ist.
Wenn Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, nicht gültig ist, wenden Sie sich an ein nationales Grüne-Karte-Büro/Informationszentrum, um Informationen über die Versicherer zu erhalten, die in diesem Land Autoversicherungen anbieten.
Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit einen Nachweis über Ihren Schadensverlauf anfordern. Er stellt diesen innerhalb von 15 Tagen nach Ihrem Antrag zur Verfügung.
Wenn Sie jedoch in einem anderen EU-Land eine neue Autoversicherung abschließen müssen, ist Ihr neuer Versicherer nicht dazu verpflichtet, Ihren bisherigen Schadensverlauf zu berücksichtigen (und eventuelle Abzüge, die Ihnen deswegen anderenfalls zustünden), wenn er die Versicherungsprämie berechnet.
Möglicherweise berücksichtigen einige Versicherer Ihren bisherigen Schadensverlauf dennoch – Sie sollten also mehrere Angebote einholen.
Lazlo aus Slowenien zieht nach Großbritannien. Er nimmt sein Auto mit, für das er eine slowenische Standardversicherung abgeschlossen hat.
In Großbritannien muss er sich an die Behörden wenden, um sein Auto anzumelden und herauszufinden, ob er sein Auto dort mit seiner slowenischen Versicherung fahren darf. Ist dies nicht der Fall, muss er in Großbritannien eine neue Versicherung abschließen.
Rosa kommt aus Italien und ist kürzlich nach Frankreich gezogen. Sie ist zehn Jahre lang unfallfrei gefahren, daher waren die Beiträge ihrer italienischen Versicherung ziemlich niedrig.
Mehrere französische Versicherer sind nicht bereit, Rosas bisheriges Fahrverhalten in Italien zu berücksichtigen. Aus diesem Grund holt sie mehrere Angebote ein und findet schließlich einen Versicherer, der das bisherige Fahrverhalten in die Berechnung einfließen lässt, so dass sie eine preisgünstigere Versicherung erhält.
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen